Archiv für den Monat: September 2006

Spamihilator: Filter mit Potential

von Stefan Evertz am 08.09.06 um 9:20 Uhr |

Nachdem ich vor einiger Zeit bereits über die Traffic-Konsequenzen von E-Mail-Spam und ein mögliches Gegenmittel, den Spam-Filter „Spamihilator“ (www.spamihilator.com, Windows), berichtet habe, habe ich (mit einer „jungfräulichen“ Installation des Filters ) weiter getestet und gemessen – und bin weiterhin angetan von der Software. Und nebenbei habe ich noch ein stetige Zunahme der Spam-Mengen festgestellt (im Juli +23%, im August +37%) bei einem bisherigen Höchstwert von etwa 5.600 Spam-Mails im August.

Wie die nachfolgende Auswertung über einen Zeitraum von drei Monaten zeigt, ist die Lern- bzw. Erfolgskurve des Filters mehr als vielversprechend:

Erkennungsrate Spamihilator

Während im ersten Monat bereits 79% des Spams erkannt wurde, stieg die Erkennungsrate im zweiten Monat auf knapp 90 % und hat sich im dritten Monat bei gut 95% eingependelt. Und um den verbleibenden Rest kümmern sich dann gerne die Spam-Filter meiner E-Mail-Clients 😈

Wer also mit den bisherigen Spam-Erkennungsraten seines E-Mail-Programms unzufrieden ist, für den könnte sich ein Blick auf Spamihilator lohnen 😉

Feedburner Email: Neue Funktionen

von Stefan Evertz am 07.09.06 um 20:01 Uhr |

Logo Feedburner Vor einigen Monaten habe ich ja bereits über die Möglichkeit berichtet, über den RSS-Verteilerdienst Feedburner (www.feedburner.com) den RSS-Feed eines Blogs als Newsletter zu versenden. Seitdem wird regelmäßig gegen Mittag eine Mail mit den neuesten Artikeln verschickt. Erfreulicherweise wurden nun in den „Feedburner Email Service“ neue Funktionen integriert, wie unter blogs.feedburner.com zu lesen ist:

Thank you for all of your comments and suggestions about how we can improve the FeedBurner Email service we originally launched in April. Your feedback served as the basis for the following new features

Insgesamt wurden vier neue Menüpunkte in der Administrationsoberfläche unter “Publicize / Email subscriptions” ergänzt:

  • Subscription management
    Neben der (De-)Aktivierung von Benutzern können nun auch einzelne E-Mail-Adressen aus dem Verteiler gelöscht werden. Weiterhin kann sich der Blogbetreiber bei An- und Abmeldung eines Abonnenten per E-Mail informieren lassen.
  • Communication preferences
    Betreffzeile und Text der Bestätigungs-E-Mail (nach der Anmeldung) können verändert werden.
  • Email Branding
    Nun können Betreff- und Titelzeile des „Newsletters“ verändert werden. Weiterhin kann in die HTML-Variante des Newsletters ein Logo bzw. eine Grafik eingebunden und weitere Formate verändert werden (u.a. Textfarbe und -größe).
  • Delivery Options
    Hier können die Zeitzone des Blogs sowie das zweistündige Zeitfenster für den täglichen Versand eingestellt werden.

Jetzt fehlt eigentlich nur noch die Möglichkeit, alle Schritte des Anmelde-Vorgangs mit eigenen Texten (in der eigenen Sprache) versehen zu können – und Umlaute wären weiterhin wünschenswert. Ansonsten mausert sich der „Email Service“ immer mehr zu einer hilfreichen Blog-Ergänzung – besonders für diejenigen Leser, die mit RSS nichts anfangen können 😉

Pornos petzen beim Videohost

von Stefan Evertz am 07.09.06 um 9:09 Uhr |

Nachdem der Support von Myvideo vor einigen Tagen per Kommentar einen Verbesserungsvorschlag für mein Plugin „Flash Cortex“ angebracht hatte, wollte ich mich eigentlich kurz einigen Allmachtsphantasien hingeben – und warten, bis sich Youtube und Google bei mir melden, um weitere Anregungen loszuwerden 😉

Die Freude über die Aufmerksamkeit für mein Plugin währte allerdings nicht sehr lang – eigentlich genau so lang, bis ich beim Stöbern in den Videos bei Myvideo plötzlich ein lupenreines Pornofilmchen fand. Was ich leider nicht fand, war eine Möglichkeit, dieses Video zu „verpetzen“, also auf einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen hinzuweisen.

Und so habe ich mir dann mal genauer angesehen, ob und wie Besucher der bekannteren Videohoster „problematische“ Videos melden können – und war doch überrascht, wie unterschiedlich man diesen Prozess handhaben kann.

  • YouTube (www.youtube.com)
    Ein „Regelverstoß“ kann gemeldet werden, ist allerdings nur für angemeldete Benutzer möglich.
  • Google Video (video.google.de)
    Ein „Regelverstoß“ kann gemeldet werden und setzt keine Angabe persönlicher Daten voraus.
  • Sevenload (sevenload.de)
    Ein „Regelverstoß“ kann gemeldet werden und setzt keine Angabe persönlicher Daten voraus.
  • Clipfish (www.clipfish.de)
    Ein „Regelverstoß“ kann gemeldet werden, setzt aber die Angabe persönlicher Daten voraus.
  • Myvideo (www.myvideo.de)
    Ein „Regelverstoß“ kann nur sehr umständlich gemeldet werden und setzt die Angabe persönlicher Daten voraus.

Insgesamt verfügen alle besuchten Videohosts über „Nutzungsregeln“, die meines Erachtens stark den Nutzungsbedingungen von wie im folgende Beispiel von sevenload.de[2] ähneln, und dabei pornografische Inhalte verbieten:

Der Nutzer ist allein für die von ihm auf die sevenload Plattform eingestellten Inhalte verantwortlich. Der Nutzer gewährleistet daher, dass diese nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und gegen die Rechte Dritter (Namens-, Persönlichkeits-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, keine pornografischen, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben.

Alle Anbieter sehen eine Möglichkeit vor, als problematisch wahrgenommene Videos dem Anbieter zu melden – bis auf Myvideo befindet sich hierfür jeweils ein Link auf der Seite des Videos, der direkt zu einem Meldeformular führt. Bei Myvideo hingegen ist dieses Formular so gut versteckt, dass ich es erst nach längerer Suche über die Hilfe-Seite unter www.myvideo.de[2] gefunden habe. Den Link zum Video darf man dort dann ebenso per Hand einfügen wie den Namen des Benutzers, der das Video eingestellt hat. Der Name des einstellenden Benutzers steht dabei auf der jeweiligen Video-Seite 👿

Sehr unterschiedlich fällt allerdings der Datenhunger der Anbieter beim Meldevorgang aus. Während bei Youtube sogar eine Anmeldung erforderlich ist, wollen zumindest die beiden deutschen Anbieter clipfish und Myvideo den Namen und die E-Mail-Adresse des Petzenden wissen. Inwieweit das zur Bearbeitung der Meldung erforderlich ist, erschließt sich mir absolut nicht – und die vom Gesetzgeber geforderte „Datenvermeidung“ sieht ganz sicher anders aus.

Die erforderliche Anmeldung bzw. Preisgabe persönlicher Daten stellt jedenfalls eine zusätzliche – und überflüssige – Hemmschwelle dar. Falls ich ein pornografisches bzw. „problematisches“ Video melden wollte, würde ich hier definitiv eine „anonyme“ Variante vorziehen – und es ansonsten einfach lassen…

Inwieweit diese Hemmschwelle absichtlich eingeführt wurde, um z.B. eine denkbare Flut von Meldungen zu vermeiden, kann ich nicht beurteilen; vielleicht ist es auch einfach „praktizierte Betriebsblindheit“ – oder ein Fehler im jeweiligen Konzept.

Die betreffenden Anbieter würden jedenfalls gut daran tun, hier Abhilfe zu schaffen, da sonst der Eindruck entstehen könnte, das dort der Umgang mit Regelverstößen zu „lasch“ gehandhabt wird. Und das kann – im Falle der beiden deutschen Anbieter clipfish (RTL) und myvideo (ProSiebenSat1) – ebensowenig im Interesse der Betreiber sein wie der grenzwertige Umgang mit dem Thema „Datenschutz“…

Nachtrag 07.09.06, 10:03 Uhr:
Eins muss ich wohl noch nachtragen: Auf den meisten Websites bin ich in der Regel mit deaktiviertem JavaScript unterwegs, so auch bei Myvideo. Nachdem ich eben – nach einem Kommentar von Schrottie – bei Myvideo kurzfristig JavaScript zugelassen habe, kam ich auch in den „Genuß“ des „Video melden“-Links. Dort kann man dann in der Tat ohne Angabe von persönlichen Daten „petzen“.

Eine ausschließlich auf JavaScript basierende Lösung ist in meinen Augen allerdings kaum besser als der von mir „gefundene“ umständliche Weg…

Wunschzettel 4: Robinson-Liste für Blogs

von Stefan Evertz am 06.09.06 um 7:43 Uhr |

Wenn ich mir was wünschen könnte, dann hätte ich gerne:

Eine Robinson-Liste für Blogs

Ich würde mich jedenfalls sofort in eine solche Liste (siehe auch de.wikipedia.org) eintragen lassen – in der vagen Hoffnung, dass es jemand interessiert 🙄

Denn sie nerven in zunehmendem Maße, die „lustigen“ kleinen Werbemaßnahmen, die man offenbar ertragen muß, wenn man mit seinem Blog in irgendwelchen „Hitlisten“ bei blogscout.de oder bei www.deutscheblogcharts.de landet.

Dabei ist es mir persönlich egal, ob es dabei um simple Postkarten (siehe z.B. www.werbeblogger.de und den passenden Offline-Trackback unter www.netzausfall.de) oder um irgendwelchen mysteriösen Personen mit Namen „Philipp Retingshof“ (siehe z.B. www.werbeblogger.de[2]) geht. Erfreulicherweise scheint zumindest der Autoschlüssel (siehe z.B. www.donvanone.de) an mir vorbeigegangen zu sein, was einem leider nicht erspart, in diversen Blogs darüber zu lesen.

Und deshalb bleibt es dabei: Bitte führt endlich die Robinson-Liste für Blogs ein. Und dann haltet euch auch daran, ihr lieben Kollegen aus der „Marketing“-Ecke 👿

Erfolg mit der Rückrufmasche

von Stefan Evertz am 01.09.06 um 11:05 Uhr |

Es dürfte eine alte Juristenweisheit sein:

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge

Etwas fassungslos stieß ich gestern auf die folgende Meldung bei de.news.yahoo.com, nachdem Robert die Nachricht im Autoradio vernommen hatte (siehe auch www.basicthinking.de/blog):

Obwohl er Zehntausende von Telefonkunden mit Lockanrufen zum Anwählen einer teuren 0137er-Nummer verführt hat, geht ein 55-jähriger Kaufmann aus Fuldabrück bei Kassel straffrei aus. Das Kasseler Amtsgericht stellte das Verfahren gegen den Mann am Montag ohne Auflagen zu Lasten der Staatskasse ein. Es sei fraglich, ob die Geschäfte des Angeklagten als Betrug gewertet werden könnten, erklärte der Vorsitzende des Schöffengerichts.

Im April und Mai 2003 hatte der Mann per Computer mehrere hunderttausend Mobiltelefon- und Festnetznummern in ganz Deutschland anwählen lassen. Die Verbindungen sollen dabei stets nach dem ersten Klingeln wieder abgebrochen worden sein, um die Angerufenen zu einem Rückruf bei der auf dem Display angezeigten Nummer mit der Vorwahl 0137 zu bewegen – für mindestens 84 Cent pro Telefonat. Knapp 140 000 Anrufer sollen dem Angeklagten so einen Gewinn von mehr als 80 000 Euro beschert haben. […]

Nach Überzeugung des Gerichts ist das jedoch «noch nicht unbedingt Betrug». Schließlich seien die Anrufer nicht getäuscht worden: Sie hätten sehen können, dass sie eine kostenträchtige 0137er-Nummer wählen. Auch das Fehlen eines «Kommunikationswillens» seitens des Angeklagten könne man nicht ohne Weiteres annehmen. Den Anrufern sei eine Bandansage vorgespielt worden, die sie zur Teilnahme an einem Gewinnspiel aufgefordert habe. Zwar hätte der Angeklagte betrügerisch gehandelt, wenn es die beworbene Lotterie gar nicht gegeben haben sollte. Das aber sei heute nicht mehr nachzuweisen.

Einen Hauch von Hoffnung für Betroffene (und für eine hoffentlich folgende Revision) lese ich allerdings aus dem Hinweis bei www.dialerschutz.de heraus:

Lockanrufe mit 0137-Nummern sind seit gut vier Jahren ein teures Ärgernis vor Telefon- und Handybesitzer. Der Kasseler Beschluss, so skandalös er erscheint, ist dennoch kein Freibrief für andere Abzocker. Zum einen wird den Opfern in den gängigen Fällen keine Bandansage mit einem Gewinnspiel vorgespielt – sie landen in der Regel einfach nur bei Zählcomputern. Und zum anderen ist die Entscheidung eines einzelnen Amtsgerichts für andere Gerichte oder Ermittlungsbehörden in keinster Weise bindend. So entschied zum Beispiel das Landgericht Hildesheim im Februar 2004, dass Lockanrufe mit 0190-Nummern eben doch gewerbsmäßigen Betrug darstellen (Urteil vom 15. Februar 2004, 26 KLs 16 Js 26785/02).

(via www.boocompany.com)

Und mir stellen sich da noch einige Fragen:

  • Unschuldsvermutung hin oder her – Müsste hier nicht ausnahmsweise der Beklagte beweisen, dass es das Gewinnspiel wirklich gab?
  • Und ist das zufällige Anrufen von (Privat-)Personen nicht ein unzulässiger Cold Call, gegen den man parallel vorgehen könnte? (siehe auch de.wikipedia.org):

    Unerwünschte Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen in Form sogenannte „Initiativ-Anrufe“ („Cold-Calls“, Lehnübersetzung „Kalte Anrufe“) ist in Deutschland nach §7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb eine „unzumutbare Belästigung“ und unzulässig, wenn nicht vorher eine Einverständniserklärung vorliegt.

    Hier müßte sich doch auch juristisch etwas machen lassen, wenn schon mein Alternativ-Vorschlag zum Thema „Cold Calls“ nicht praktikabel ist. 🙄

Ich hoffe jedenfalls, dass diese Rechtsprechung so keinen bleibenden Bestand hat – und das nicht nur, weil das meinem persönlichen Rechtsempfinden entspricht, sondern weil ich selber schon solche störenden „Entgangenen Anrufe“ im Handy hatte… 👿