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Huhn oder Ei: Schily berät Biometrie-Firmen

von Stefan Evertz am 11.08.06 um 7:19 Uhr |

Es gibt immer wieder Fälle, bei denen „Staatsdiener“ ihre Kontakte und ihre Kompetenz Kenntnisse in bestimmten Bereichen durch entsprechende Posten in der Privatwirtschaft „versilbern“. Die Firmen werden im Zweifelsfall gerne bezahlen, da sie sich so Vorteile für die künftigen Firmenaktivitäten verschaffen können. Und grundsätzlich halte ich dies auch für zulässig. Denn es ist sicherlich im Firmeninteresse, an jeder Position Menschen einzusetzen, die am besten für die jeweilige Tätigkeit qualifiziert sind.

Mindestens an der Grenze der Zulässigkeit sind allerdings solche (in der Regel lukrativen) Kooperationen, wenn der Eindruck entsteht, dass hier nicht eine künftige, sondern bereits in der Vergangenheit erfolgte Kooperation vergütet werden soll. Und so lese ich gerade irritiert bei www.heise.de:

Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily hat Aufsichtsratsmandate bei zwei Firmen angenommen, die auf dem Gebiet der biometrischen Sicherheitstechnik aktiv sind. […]

Schily war während seiner Amtszeit als deutscher Innenminister (1998 bis 2005) maßgeblich an der Einführung des biometrisch gesicherten Reisepasses (ePass) beteiligt, der seit Ende 2005 ausgeteilt wird. […] Im vergangenen Jahr wurde der SPD-Politiker mit dem BigBrother-Lifetime-Award bedacht, unter anderem wegen der „übereilten Einführung des biometrischen ePasses mit unausgereifter Technologie und ohne parlamentarische Legitimation“.

„Als Sicherheitsexperte und treibende Kraft hinter der weltweiten Einführung elektronischer Reisepässe, speziell des deutschen ePasses, wird Otto Schily durch seine fundierten Marktkenntnisse die Positionierung der SAFE ID weiter stärken“, teilte die SAFE ID Solutions AG am heutigen Donnerstag mit

Ich kenne die genauen Details der Reisepass-Einführung nicht, aber es entsteht – zumindest in meiner Wahrnehmung – der Eindruck, dass ein maßgeblicher Akteur zunächst die ePass-Einführung forciert hat und dann später durch Aufsichtsratsposten der Firmen „belohnt“ wird, die von dieser Einführung profitieren.

Und da wäre sie dann, die Frage danach, ob zuerst das Huhn oder das Ei „da waren“. Kam zuerst das Engagement für das Thema „Sicherheit“ oder für die einzusetzenden Technologien und die beteiligten Firmen?

Und ich frage mich einmal mehr, warum jeder (kleine) Angestellte jedwede Nebentätigkeit melden bzw. genehmigen lassen muß, während dies bei Politikern weder vorgeschrieben noch (von ihnen selbst) als erforderlich angesehen wird. Ein generelles Verbot solcher Nebentätigkeiten nach könnte jedenfalls dem gelegentlichen Eindruck zuvorkommen, die Volksvertreter würden zu Interessenvertretern mutieren…

Update 20.08.06, 23:56 Uhr:
Offenbar hat Schily auch bei einer der beiden Firmen investiert, wie am 16.08.06 bei www.heise.de[2] zu lesen ist (siehe auch Vorabmeldung unter www.stern.de):

Das Engagement des früheren Bundesinnenministers Otto Schily beim bayerischen Sicherheitstechnologie-Anbieter SAFE ID Solutions beschränkt sich nicht nur auf einen Sitz im Aufsichtsrat. Gegenüber dem stern erklärte Schily, er habe eine Beteiligung an der SAFE ID Solutions AG erworben. Die genaue Höhe wollte er nicht nennen, sein Anteil sei aber minimal.[…]
Interessenkonflikte zwischen seiner früheren Tätigkeit und künftigen Aufgaben sieht der SPD-Politiker jedoch nicht.

Irgendwie glaubt ein Teil von mir immer noch an das Gute und hofft, dass hier wirklich nur – sicherlich vorhandene – Expertise eingekauft werden soll. Aber ein ausgesprochen schaler Beigeschmack bleibt…

Das Ende der Hobby-Spammer

von Stefan Evertz am 07.07.06 um 8:02 Uhr |

Sie nerven schon seit Anbeginn der E-Mail-Nutzung: Menschen, die nicht willens oder fähig sind, eine E-Mail an einen größeren Teilnehmerkreis (z.B. in einem Newsletter) per BCC („Blindkopie“, siehe auch de.wikipedia.org) zu versenden.

Man kann vermutlich nur erahnen, wieviele „vertrauliche“ E-Mail-Adressen auf diesem Wege weite Verbreitung gefunden haben, ohne dass die Empfänger je eine Chance gehabt hätten, dies zu verhindern. Ich persönlich jedenfalls habe eigentlich gerne selber die Kontrolle darüber, wer meine „persönliche“ E-Mail-Adresse kennt – und wer nicht. Von Aspekten des Datenschutzes will ich da gar nicht erst anfangen 👿

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun am 24.05.2006 entschieden, dass ein Empfänger gegen diese Form des Versandes vorgehen kann, z.B. im Rahmen einer einstweiligen Verfügung (Aktenzeichen: I-15 U 45/06, siehe auch www.jurpc.de):

Der Versender von E-Mails an einen großen Empfängerkreis (z.B. Newsletter) muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass es nicht zu fehlerhaften Zusendungen von E-Mails kommen kann. Diesem Erfordernis ist dann nicht Genüge getan, wenn der Newsletter nicht als Blindkopie (BCC) sondern direkt an sämtliche im Adressatenfeld aufgeführte E-Mail-Adressen verschickt wird. Eine E-Mail mit offen gelegter Adressatenliste der Empfänger eignet sich nur für geschlossene Benutzergruppen (z.B. innerhalb einer Firma), während Massensendungen aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit nur als Blindkopie verschickt werden sollten. Das Versenden massenhafter Mails direkt über das Adressfeld der Mail stellt damit ein sorgfaltswidriges Verhalten dar, das den konkret eingetretenen Verletzungserfolg erst ermöglichte.

Im Urteil ging es unter anderem auch darum, dass erst durch dieses „sorgfaltswidriges Verhalten“ des Absenders der klagende Empfänger bzw. dessen E-Mail-Adresse in die Fänge von Spam-Versendern kam, so dass das Postfach in kürzester Zeit mit über 2.000 E-Mails überflutet wurde. So etwas könnte man dann wohl auch „Beihilfe zum Spam“ nennen 🙄

Ich bin jedenfalls froh, dass ich gegenüber solchen „Hobby-Spammern“ künftig nicht mehr nur auf einen „mahnenden“ Hinweis beschränkt bin, sondern jetzt auch mit einem Urteil wedeln kann. Und das Mitleid für den Beklagten hält sich schon deshalb in Grenzen, da er den Massenversand scheinbar ohne die Einwilligung der Empfänger durchführte (was alleine schon als „Spam“ bewertet werden könnte) – und der betroffene Empfänger bzw. Kläger wohl ein Anwalt war 😉

(via www.jurblog.de)

WM-Vermarktung bis auf die Haut

von Stefan Evertz am 23.06.06 um 7:58 Uhr |

Es scheint wohl wirklich zu stimmen, was ich da gerade fassungslos auf sport.ard.de über das Spiel „Niederlande – Elfenbeinküste“ vor einer Woche in Stuttgart lese:

Damit hatten hunderte niederländischer Fans nicht gerechnet: Sie mussten vor dem Eintritt ins Gottlieb-Daimler-Stadion die Hosen wechseln. Die von einer Brauerei verteilten orangefarbenen Latzhosen mit Stoffschwänzchen am Hinterteil verstießen gegen die FIFA-Regel, wonach allzu auffällige Werbung für Nicht-FIFA-Sponsoren in den Stadien verboten ist. Die Hosen landeten im Müll.

Und auch die BBC hat berichtet (siehe auch news.bbc.co.uk, englisch):

Up to 1,000 Dutch fans watched their side play Ivory Coast in their underpants on Friday after they were denied entry to Stuttgart’s stadium for wearing orange trousers with the name of a Dutch brewery which was not an official sponsor.

Faced with missing the game or ditching their orange lederhosen – given away by the brewery – they made the obvious choice. Fifa officials said the trousers were an attempt at so-called ambush marketing – where a company tries to gain free publicity – and that they had to act to protect the interests of sponsors.
[…]
„Anyone can wear whatever they want but, if a company tries to carry out ambush marketing, Fifa must prevent that happening,“ Fifa communications director Markus Siegler told reporters.

Ich bewundere jedenfalls alle Beteiligten für die offensichtlich vorhandene Ruhe – wenn mir jemand an die Hose wollte, würde das meine persönliche Humorschwelle bei weitem überschreiten. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass von den Käufern der Eintrittskarten die Kenntnisnahme entsprechender AGB belegt werden kann. Irgendwie wünsche ich der Fifa, dass da unter den ausgezogenen Fans eine oder andere holländische Anwalt war…

Interessant – und eigentlich unmissverständlich – fand ich auch den folgenden Eintrag in den offiziellen FAQ der Fifa (siehe auch fifaworldcup.yahoo.com):

Darf ein Besucher mit seinem Fan-Trikot mit Werbung in die FIFA WM-Stadien?
Ja. Es gibt selbstverständlich keine „Kleiderordnung“ bei der WM. Ein Besucher kann seine normale Kleidung oder sein Fan-Trikot mit und ohne Werbung unabhängig vom Hersteller oder Sponsor-Logo anziehen.

Soviel also zu Theorie und Praxis, dank der sich die bis zu 1.000 Holländer wahrhaft „wie zu Hause“ fühlen konnten 👿

(via www.basicthinking.de/blog)

GEZ gehts an die Kostenstellen

von Stefan Evertz am 18.06.06 um 21:13 Uhr |

Endlich dreht mal einer den Spieß um – und geht den öffentlich-rechtlichen Surfern an die Budgets. Nicht zuletzt könnten so auch die möglicherweise künftig fälligen GEZ-Gebühren für PC und Webserver wieder „refinanziert“ werden 😉

Armin Meier schreibt unter www.farliblog.de:

Ab sofort ist dieses Blog für alle Besucher kostenpflichtig, die über Rechner öffentlich-rechtlicher Institutionen hier lesen. Ein entsprechender Absatz ist unter Kontakt + Nutzung zu finden. Wenn der Staat mich schröpfen will, schröpfe ich zurück 🙂

Die ersten Rechnungen gehen am 15. Juli raus, denn die entsprechenden Rechner einiger Institutionen hab ich schon in meinen Statistiken gefunden.

Und die passenden Nutzungsbedingungen gibt es auch schon unter www.farliblog.de[2]:

Für Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Institutionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dem Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abwehrdienst, Ministerien und andere Bundes- und Landesregierungsstellen sowie Institutionen der Kommunen ist diese Seite kostenpflichtig. Der Besuch dieser Seite schlägt mit 17,83 Euro pro Besucher und Monat zu Buche und wird von mir jeweils zum 15. des Folgemonats schriftlich in Rechnung gestellt. Bei einmaligen Besuchern wird davon ausgegangen, dass sie auch weiterhin die technischen Möglichkeiten haben, diese Seite zu besuchen. Aus diesem Grund werden monatliche Folgekosten in gleicher Höhe fällig, die der Besucher per Überweisung oder Bankeinzug erstatten kann, bis er nachweist, dass es ihm technisch nicht mehr möglich ist, diese Seite zu besuchen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zur Kontrolle gegebenenfalls persönlich erscheine.

Diese Maßnahme ist leider nötig, da mit der wachsenden Steuerlast, den bereits bestehenden Abgaben auf Rundfunkgeräte und der für die Zukunft geplanten Abgabe auf internetfähige Computer eine Refinanzierung dieser Seite nötig ist. Auch diese Seite kostet mich wertvolle Arbeitszeit, sowie Server- und Energiekosten. Der Kauf der nötigen Programme zum Gestalten dieser Seite verursacht ebenfalls Kosten, die dadurch wieder aufgefangen werden müssen.

Ich bin zwar „ein bisschen“ skeptisch, ob die juristische Basis nicht etwas wackelig ist 🙄

Aber besser kann man wohl den absurden Charakter der geplanten Ausweitung der GEZ-Gebühren nicht an den Pranger stellen. Und mit der Unruhe, die durch solche Rechnungen in den entsprechenden Verwaltungsapparaten entstehen dürfte, könnte ich wohl auch leben. Ich bin jedenfalls schon auf die Reaktion aus den Amtsstuben gespannt… 😈

(via www.lawblog.de)

Von Fahnen und Videos

von Stefan Evertz am 15.06.06 um 14:06 Uhr |

Erkenntnis des Tages:

Mit der Verlinkung von Videos scheint es wie mit dem „Flagge zeigen“ zu sein: Die eine Hälfte findet es gut, die andere nicht.

Und für die Hälfte, die bereits eine Fahne einsetzt oder über deren Einsatz in den nächsten drei Wochen nachdenkt, lohnt sich vielleicht ein Blick auf die Schnelleinführung von Thomas Klotz unter www.ra-blog.de, welche (deutsche) Fahnen man eigentlich schwenken darf.

Unsere Fahne darf jedenfalls weiter im Schirmständer bleiben 😀