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Im Konzern: Muntere Rädchen trotz eingefrorener Getriebe

von Stefan Evertz am 25.10.08 um 21:37 Uhr |

Vor wenigen Wochen durfte ich es wieder mal live erleben: Eine „zufriedene“ Kundin in einem T-Punkt. Offensichtlich hatte die Telekom bei dieser Kundin eine Vertragsänderung vorgenommen, ohne dass das von der Kundin beauftragt worden war. Vor Ort – sie fühlte sich wohl nicht so richtig verstanden – echauffierte sich die Kundin nach und nach aufs Gröbste und scheute abschließend nicht mal vor der Drohung zurück, „dass das noch Folgen haben wird und sie jetzt an die Telekom schreiben wird“. Die Beraterin gab ihr daraufhin ihren Namen (eigentlich drängte sie ihn ihr sogar auf). Die Kundin verschwand und ich konnte mich direkt danach über eine freundliche und zügige Betreuung freuen.

Daran musste ich denken, als ich heute aktuelle Berichte über das Chaos auf Deutschlands Bahnhöfen las, das durch die kurzfristige Stillegung von rund 70 ICE-T-Zügen der Bahn entstanden ist (siehe z.B. www.spiegel.de):

Hier wartet Andrea Simon auf ihren halbierten Zug. Und hier fährt ein Ersatzzug aus Sachsen ein, dessen alte IC-Wagen einen schnittigen ICE ersetzen. Die 19-jährige Maria-Eva Koch sagt: „Ich weiß noch gar nicht, wie ich nun weiter nach Köln komme.“ Wut auf die Bahn hat sie nicht. „Es geht ja um die Sicherheit“, sagt sie. „Und das Personal im Ersatzzug war gut drauf – dafür, dass es an dem ausgelassen wird.“

Wer häufiger mit der Bahn fährt, weiß, dass hier immer wieder Störungen technischer oder „betrieblicher“ Art (Lokführer-Streiks, plötzliche Verzögerungen ohne konkrete Informationen, etc.) auftreten, die dann die Zugbegleiter „vor Ort“ ausbaden dürfen. In aller Regel tun sie dies ruhig, freundlich und mit einem hohen Maß an Engagement, um den Kunden doch noch bestmöglich an sein Ziel zu bringen. Ausbaden – am besten klaglos, was nicht immer klappt – sollen diese Menschen das, was an anderer Stelle im Konzern versaut wurde – ähnlich wie im obengenannten Beispiel der Telekom.

Und das ist das, was ich wirklich beeindruckend und irgendwie auch beeindruckend finde. Denn da gibt es eine große Gruppe von Menschen, die abends vor dem Einschlafen schon genau wissen, dass ihnen der nächste Tag überwiegend nur Mist auf den Tisch bringen wird – Mist, der von anderen, höheren Instanzen produziert wird, an dem sie eigentlich auch kaum etwas ändern können und der vermutlich noch viele weitere Tage heranschwappen wird. Und dennoch stehen diese Menschen morgens auf und gehen zur Arbeit – und schaffen es in aller Regel sogar, den Kunden freundlich (oder wenigstens höflich) zu begegnen.

DAS nötigt mir wirklich Respekt ab.

P.S. In beobachteten Wortwechsel im T-Punkt wurde übrigens deutlich, dass die Kundin einen „neuen“ Vertrag verpasst bekommen hatte, der sie 7 Euro weniger im Monat kosten sollte…

Surfen im öffentlichen Dienst: Milliardenfache Verschwendung?

von Stefan Evertz am 14.04.07 um 15:38 Uhr |

Während unter www.heise.de[1] noch „Rechnungshof kritisiert private Internetnutzung in Berliner Verwaltung“ getitelt wurde, erregte der Titel bei www.spiegel.de wesentlich stärker mein Gemüt Interesse: „Private Surftouren für 50 Millionen Euro“

Und es ist in der Tat häßlich, aber nicht überraschend, was da laut taz der Landesrechnungshof Berlin festgestellt hat (siehe auch www.taz.de):

Insgesamt verfügen die Verwaltungen Berlins über schätzungsweise rund 60.000 bis 70.000 Computer mit Internetanschluss. Durch die missbräuchliche Verwendung von Arbeitszeit und Internetnutzung der Staatsdiener entstehen dem Land jährlich Kosten im Bereich von „deutlich über 50 Millionen Euro“, so der Bericht.

Der Betrag an sich ist schon „beeindruckend“. Wirklich erschreckend wird es aber, wenn man diese Werte auf die gesamte Bundesrepublik hochrechnet, was ich im folgenden in zwei Varianten versuchen möchte:

Variante A
Basis: Werte des Statistischen Bundesamtes für 2005, siehe auch www.statistik-portal.de):

Beschäftigte Berlin („Berlin“): 140.200
Beschäftigte öffentlicher Dienst („BRD“): 4.599.000
Berechnung: BRD / Berlin x 50 Millionen = 1.640.156.919 Euro – oder kurz gesagt: 1,6 Milliarden Euro!

Variante B
Laut www.statistik-portal.de[2] entstanden im Jahr 2005 dem Land Berlin 6,642 Mrd. Euro Personalkosten. Umgerechnet auf die 140.000 Beschäftigten (und ca. 1.600 Arbeitsstunden pro Jahr) kostet die einzelne Stunde knapp 30 Euro. Wenn man nun die laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (siehe auch „Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz„) „als nicht übermäßig einzustufende“ Surfzeit von 100 Stunden pro Jahr ansetzt, entspricht dies knapp 3.000 Euro „Surfkosten“ pro Person. Bei 70.000 Computern würde dies auf jährliche Surfkosten von bis zu 200 Millionen Euro nur für das Land Berlin bzw. mehr als 6 Milliarden Euro für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst hinauslaufen.

Internet-Nutzung / Tag
Schauen wir uns nun noch kurz die tägliche Surfzeit an, die sich aus beiden Varianten ergeben würde. Wenn man den vom Landesrechnungshof genannten Schaden auf die Zahl der Computer bezieht, betragen die jeweiligen Kosten 713 Euro jährlich; bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 29,60 Euro entspricht dies 24 Surfstunden pro Jahr. Die Zeit für die private Internetnutzung beträgt daher bei Variante A 7 Minuten pro Arbeitstag (bei 200 Tagen pro Jahr).

In Variante B wären es etwa 30 Minuten pro Arbeitstag (100 Stunden auf 200 Arbeitstage). Nicht nur an Arbeitsplätzen „mit Publikumsverkehr“ dürfte es allerdings schwer werden, eine halbe Stunde mit (privatem) Surfen zu verbringen – und die im Urteil genannten Werte sind sicherlich als Maximal- und nicht als Durchschnittswerte zu sehen. Die 7 Minuten (auf Basis der Rechnungshofs-Werte) scheinen mir allerdings sehr plausibel und auch realisierbar zu sein.

Erwähnenswert ist dann noch der Versuch des Berliner Innensenators Ehrhart Körting, die Höhe des „Schadens“ herunterzuspielen (siehe www.heise.de[2]):

Für abwegig halte er auch, aus der vermeintlich überwiegend privaten Nutzung des Internets einen Schaden von 50 Millionen Euro für das Land zu konstruieren, sagte Körting. Dieser geschätzte Schaden beruhe auf „tiefstem Gewerkschaftsdenken“, wer privat im Internet unterwegs ist, arbeite nicht und verschwende öffentliches Geld. „Nein, es kommt nicht nur auf die Zeit an, es kommt auf die Leistung an“, betonte der Innensenator. Es gebe eine Dienstvereinbarung für die öffentliche Verwaltung, das Internet nur in Ausnahmefällen privat zu nutzen. „Doch es ist weltfremd, die private Nutzung ganz verbieten zu wollen, wenn die Mitarbeiter ihren Job top erledigen.“

Es ist sicherlich erfreulich, dass sich der Innensenator vor seine Mitarbeiter stellt. Das Argument hinkt allerdings ein wenig: Auch wenn die Mitarbeiter die geforderte Leistung erbringen, kann etwas mit Stellenzuschnitten und Arbeitsplatzbeschreibungen nicht stimmen, wenn noch Zeit für private Surftouren verfügbar ist – egal ob nun 7 oder 30 Minuten pro Tag. Es würde mich nicht wundern, wenn dieses Argument als Bumerang den Kopf des Innensenators kostet trifft.

Fazit
Man kann sich insgesamt durchaus über die Belastbarkeit der genannten und berechneten Zahlen streiten. Gerade die Werte der Variante B dürften angesichts des wachsenden Leistungsdrucks auch im öffentlichen Dienst nur schwer zu erreichen sein. Und selbst die vom Landesrechnungshof ermittelten Werte basieren auf stichprobenartiger Erhebung der aufgerufenen Seiten, ohne die zeitliche Dimension zu berücksichtigen.

Andererseits befürchte ich, dass der Umfang der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz mit 7 Minuten pro Tag bestenfalls einen Minimalwert darstellt und wohl eher als Spitze des Eisbergs anzusehen ist…

Ich glaube übrigens nicht, dass es hier einen erwähnenswerten Unterschied zwischen öffentlichen oder privaten Arbeitgebern gibt. Obwohl, einen kleinen Unterschied gibt es dann doch: Die Privatunternehmen bzw. deren Beschäftigten verschwenden nicht auf diese Weise mindestens 1 Milliarde „unserer“ Steuergelder pro Jahr!

Insofern ist es ganz sicher nicht damit getan, nur auf die Berliner Senatsverwaltung zu blicken – ich sehe leider keinen Grund, warum das Problem nicht genauso bei allen anderen öffentlichen Verwaltungen auftreten sollte. Es wundert mich daher schon, warum noch niemand obige Berechnungen angestellt hat. Oder liege ich mit meinen Berechnungen und Ãœberlegungen so sehr falsch? Irgendwie hoffe ich das jedenfalls… 👿

Powernapping – Der bessere Büroschlaf

von Stefan Evertz am 04.12.06 um 9:33 Uhr |

Der folgende Werbespot zeigt einen fähigen Vertreter der Gattung „Buroschläfer“ – auch wenn ich die Werbewirkung des Videos für überschaubar halte, kann man sich hier durchaus für den Büroalltag inspirieren lassen 😉

[flash]http://sevenload.de/videos/Gfu750s-Arbeiten-nur-wenns-noetig-ist[/flash]

So ganz erfüllt das dokumentierte Verhalten allerdings noch nicht die Definition unter de.wikipedia.org:

Powernapping ist ein kurzer Schlaf, üblicherweise zwischen 15-30 Minuten lang. Der Begriff leitet sich von den englischen Begriffen power = Kraft und nap = Nickerchen ab. Um vom täglichen Stress abschalten zu können, bieten fernöstliche und US-amerikanische Firmen Ruheräume für ihre Angestellten an. Innerhalb einer kurzen Schlafphase sollen Mitarbeiter neue Energie tanken. Man sollte beim Powernapping jedoch vermeiden, länger als 30 Minuten zu schlafen, da man nach etwa dieser Zeit in tiefere Schlafphasen mit Rapid Eye Movement fällt.

Und ich würde bei der Definition vielleicht noch ergänzen, dass man es trotz allem vermeiden sollte, sich vom Chef erwischen zu lassen 😉

Doch keine private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz?

von Stefan Evertz am 13.10.06 um 19:40 Uhr |

So kann es gehen. Da hatte ich unter „Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz“ über ein Urteil des Landesarbeitsgericht Köln geschrieben, das sich mit der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz beschäftigte. Dort hatte man festgestellt:

Arbeitnehmer dürfen Telefon und Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, wenn ihnen dies nicht ausdrücklich verboten wurde.[…]
Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter Telefon und Internet übermäßig nutze. 80 bis 100 Stunden Internetnutzung pro Jahr seien nicht als übermäßig einzustufen.

Und nun stosse ich über vowe.net auf blog.zeit.de/arbeitsrecht, wo ein aktuelleres Urteil (vom Juli 2005) ins Spiel gebracht wird:

Das Bundesarbeitsgericht schuf jetzt Klarheit: Auch wenn kein ausdrückliches Verbot durch eine Klausel im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung besteht, dürfen Arbeitnehmer das Internet zu privaten Zwecken grundsätzlich nicht nutzen. Tun sie dies doch, kann sogar eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein (BAG 2 AZR 581/04).

Der Leitsatz des Urteils liest sich zwar etwas anders (siehe auch www.jurpc.de):

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang („ausschweifend“) nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.

Allerdings verstehe ich das Urteil so, dass grundsätzlich jede private Nutzung für Schwierigkeiten sorgen kann:

weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seine Arbeitspflicht verletzt

Insofern zeigt sich jedenfalls einmal mehr, dass jeder Arbeitgeber gut beraten ist, klare Regelungen für die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz zu treffen, da man sich – meines Erachtens – nur sehr eingeschränkt auf eine klare Rechtslage stützen kann.

Essen im Büro

von Stefan Evertz am 11.10.06 um 16:07 Uhr |

Ich gebe zu: Die neue Nummer von Datenbeat (siehe www.datenvandalismus.org) begeistert vielleicht nicht in dem Maße, wie das die bisherigen Versuche in deutsch und englisch getan haben. Aber ein netter Pausengrinser ist es allemal – und außerdem finde ich das Thema „Essen“ im Moment noch spannender als sonst (siehe auch „Mehr Energie durch weniger Kalorien„). Deshalb hier nun das bei Patrick unter www.werbeblogger.de gefundene Video:

[flash]http://www.youtube.com/watch?v=DGc-vQhB1uU[/flash]

Mahlzeit 😈