So kann es gehen. Da hatte ich unter „Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz“ über ein Urteil des Landesarbeitsgericht Köln geschrieben, das sich mit der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz beschäftigte. Dort hatte man festgestellt:
Arbeitnehmer dürfen Telefon und Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, wenn ihnen dies nicht ausdrücklich verboten wurde.[…]
Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter Telefon und Internet übermäßig nutze. 80 bis 100 Stunden Internetnutzung pro Jahr seien nicht als übermäßig einzustufen.
Und nun stosse ich über vowe.net auf blog.zeit.de/arbeitsrecht, wo ein aktuelleres Urteil (vom Juli 2005) ins Spiel gebracht wird:
Das Bundesarbeitsgericht schuf jetzt Klarheit: Auch wenn kein ausdrückliches Verbot durch eine Klausel im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung besteht, dürfen Arbeitnehmer das Internet zu privaten Zwecken grundsätzlich nicht nutzen. Tun sie dies doch, kann sogar eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein (BAG 2 AZR 581/04).
Der Leitsatz des Urteils liest sich zwar etwas anders (siehe auch www.jurpc.de):
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang („ausschweifend“) nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.
Allerdings verstehe ich das Urteil so, dass grundsätzlich jede private Nutzung für Schwierigkeiten sorgen kann:
weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seine Arbeitspflicht verletzt
Insofern zeigt sich jedenfalls einmal mehr, dass jeder Arbeitgeber gut beraten ist, klare Regelungen für die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz zu treffen, da man sich – meines Erachtens – nur sehr eingeschränkt auf eine klare Rechtslage stützen kann.
Unabhängig vom Internet dürfte die Rechtslage klar sein: Arbeitsmittel die vom Arbeitgeber unentgeldlich gestellt werden, dürfen für private Zwecke, ohne ausdrückliche Genehmigung, nicht benutzt werden. Punkt.
Die Einstellung der Arbeitnehmer ist klar. Der PC ist eh an, die Firma hat eine Flatrate/Standleitung, dann schadet das bisschen private Nutzung des Internets ja auch nichts. Blöd nur, wenn etwas passiert. Wenn ein brandneuer Virus mal eben das Firmennetzwerk lahm legt.
Sicher schadet es der Firma nicht wenn EIN Arbeitnehmer MAL privat das Telefon benutzt. Nur sollte man bei solchen Sachen immer dran denken das man nicht alleine in der Firma ist. Bei kleinen Unternehmen ist es wohl nicht so gravierend, aber wenn das Unternehmen 100 Mitarbeiter hat, dann läppert sich das irgendwann.
Ich kenne das von der Benutzung von Firmen-Fahrzeugen. „Mal eben“ mit dem Firmen-PKW einkaufen fahren. Mal eben das Kind aus dem Kindergarten abholen. Jeder hat nur „mal eben“ einen kleinen Bogen gefahren. Jeder Fahrt für sich, kein großer Schaden. Aber als mal irgendwann die Firma durchleuchtet wurde, kam heraus das so im Monat für ca. 2.000 Euro Sprit verfahren wurde.
Und richtig übel wurde es, als einer einen Unfall auf einen Parkplatz hatte. Da wollte dann die Versicherung plötzlich nicht mehr zahlen. Mal ebend einkaufen, man fährt da ja sowieso vorbei. Schaden: knapp 6.000 Euro.
Ab dem Tag war es dann vorbei mit „mal eben“. Striktes Verbot der Privatnutzung JEGLICHEN Firmeneigentums. Für ALLE. So kanns auch gehen.
Ich würde die Rechtslage grundsätzlich ähnlich wahrnehmen, vor allem wenn ich Arbeitgeber wäre. Allerdings kam das eingangs beschriebene Urteil des LAG Köln eben zu einer genau entgegengesetzten Einschätzung, die ja darin gipfelte, dass bis zu 100 Stunden pro Jahr in Ordnung wären – auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Man sollte zwar berücksichtigen, dass die „Zusatzkosten“ bei der privaten Internet-Nutzung heute kaum (oder im Falle der allgegenwärtigen Flatrates gar nicht) mehr ins Gewicht fallen – im Gegensatz zu der privaten Fahrzeug- oder Telefon-Nutzung (bei der definitiv zusätzliche Kosten für Sprit und Gebühren anfallen).
Es bleibt aber in jedem Fall die nicht erfüllte „Arbeitsverpflichtung“ – selbst wenn ich nur eine Viertelstunde während der Arbeitszeit privat surfe, habe ich diese – hochgerechneten – 5 Stunden pro Monat bezahlt bekommen, ohne etwas dafür zu tun.
Andererseits darf man auch nicht die „Effektivität“ (oder besser: Zeitverschwendung) der Besuche in der Kaffeeküche oder in der Raucherecke unterschätzen. Wer sich bei der Arbeit nicht überschlagen will, hat dazu nach wie vor mehr als ausreichend Gelegenheit – zumindest im Büroalltag…