Nein, ich bin kein Anwalt. Und der müsste ich wohl sein, um zu verstehen, warum bzw. auf welcher rechtlichen Basis die GEZ eine Abmahnung verschickt hat (siehe www.akademie.de):
Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, „nicht existente“ bzw. „falsche“ Begriffe wie „GEZ-Gebühren“, „PC-Gebühr“, „Gebührenfahnder“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, „ein negatives Image der GEZ hervorzurufen“.
Der „Imageschaden“, der sich z.B. aus der Verwendung des Begriffs „GEZ-Gebühren“ ergibt, habe ich bisher nicht gesehen. Es ist daher der GEZ zu danken, dass sie den Missstand falscher bzw. nicht existenter Begriffe endlich thematisiert hat und an der Wurzel bekämpfen will. Mit den aktuell mindestens 7 Milliarden Rundfunkgebühren pro Jahr klappt das sich auch noch mit den anderen 223.000 Suchtreffern, die Google bei der Suche nach „GEZ-Gebühren“ ausspuckt (www.google.de).
Und wenn ihr gerade dabei seid: Es heißt „das Blog“, nicht „der Blog“.
Ich gebe zurück an die angeschlossenen Funkhäuser 👿
P.S.: Es ist ein merkwürdiger Zufall, dass offenbar Bernd Röthlingshöfer zeitgleich die gleichen Assoziationen bei diesem Thema hatte wie ich (siehe auch berndroethlingshoefer.typepad.com). Oder vielleicht ist es auch einfach nur gesunder Menschenverstand.
Update 23.08.07, 22:38 Uhr:
Eigentlich wollte ich dieses Update mit den Worten beginnen, dass „es sich zunehmend offenbart, dass die GEZ die Akzeptanz ihres wichtigen und hehren Projekts zumindest in Teilen falsch eingeschätzt hat – dies zeigen zumindest die zahlreichen Reaktionen innerhalb der Blogosphäre“. Langsam wächst aber mein Unbehagen, dass hier Ironie als Mittel nicht mehr ausreichen könnte.
In jedem Fall haben zwischenzeitlich zwei „Medien“ den Fall aufgegriffen. Während bei www.golem.de im wesentlichen die Angaben von akademie.de wiedergegeben werden, zeigen die Recherchen von heise.de, dass nicht nur im Hinblick auf die Forderungen der GEZ noch Fragen offen sind (siehe auch www.heise.de):
„Die GEZ will unsere Mandanten mundtot machen“, vermutet Rechtsanwalt Sebastian Biere, der akademie.de vertritt. Sollten sich seine Mandanten tatsächlich bereit erklären, in ein paar Punkten eine Unterlassungserklärung abzugeben, stelle sich allerdings die Frage, wem gegenüber das geschehen solle – aus der Forderung selbst geht das nicht hervor. Die Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist laut Selbstbeschreibung keine juristische Person. „Die GEZ ist im Grunde nichts anderes als ein Rechenzentrum, das sagt sie im Ãœbrigen auch selbst“, meint Biere. So stelle sich die Frage, wer einen solchen Anspruch, so er denn bestünde, überhaupt geltend machen könne. […]
Die GEZ wollte sich zu dem „laufenden Verfahren“ nicht äußern, verwies aber auf Signale der Gegenseite, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben zu wollen. Ob ähnliche Forderungen künftig auch den Redaktionen von Spiegel, Focus oder Süddeutsche Zeitung ins Haus stehen, wollten die Kölner auf Nachfrage nicht sagen.
Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass hier noch weitere Medienreaktionen erfolgen werden – Spiegel Online wäre z.B. ein Kandidat mit nicht unerheblicher Reichweite. Die GEZ dürfte dieses Echo jedenfalls nicht kalt lassen – zumindest hoffe ich das.
Und dem Team von akademie.de wünsche ich gute Nerven, ein bisschen Mut und viel Erfolg, damit hier kein katastrophaler Präzedenzfall entsteht. Ãœber die Angelegenheit wird man dort jedenfalls nicht mal schmunzeln können – da bin ich sicher 🙄
Update 24.08.07, 10:26 Uhr:
Soeben hat Spiegel Online das Thema aufgegriffen und gibt weitere Details aus dem Abmahnungsschreiben wieder (siehe auch www.spiegel.de):
Die beiden anderen Themen, bei denen die GEZ eine Unterlassung verlangt, sind komplexer. Da geht es um die „falsche Darstellung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte“.
Die GEZ ist der Meinung, die Behauptungen in den Artikeln auf Akademie.de würden auf einem falschen „Verständnis von Gesetzestext und -systematik beruhen“, seien daher falsch und zu unterlassen. Dietrich von Hase, Mitarbeiter der Redaktion bei akademie.de, erklärt dazu gegenüber SPIEGEL ONLINE: „Es geht um verschiedene Rechtsmeinungen. Beispielsweise, wann für betrieblich genutzte PCs überhaupt eine Rundfunkgebühr für PCs fällig wird.“
Die von der GEZ abgemahnten Behauptungen „im Sinne einer üblen Nachrede“ betreffen vor allem Texte auf Akademie.de, die von angeblichem Fehlverhalten der GEZ berichten. […] Die entsprechenden Passagen der beanstandeten Artikel auf Akademie.de lesen sich in der Tat oft vage und verallgemeinernd. […] Was zum Beispiel die Punkte zur üblen Nachrede angeht, wollen die Abgemahnten auch die entsprechende Erklärung gegenüber der GEZ anstandslos unterzeichnen. […]
Sobald die GEZ hier nachgebessert hat (Anmerkung SE: gemeint ist die schon bei heise.de angesprochene unpräzise Angabe des „Absenders“ der Abmahnung) , werde Akademie.de, so deren Anwalt Sebastian Biere gegenüber SPIEGEL ONLINE, eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Es ist natürlich ärgerlich, dass sich hier Akademie.de zusätzlich mit dem möglicherweise zutreffenden Vorwurf der üblen Nachrede auseinandersetzen muss; Tatsachenbehauptungen mit entsprechenden „Belegen“ wären da sicherlich besser gewesen.
Es bleibt aber der Eindruck, dass hier die GEZ versucht, juristisch sowohl die eigenen Sprachregelungen durchzudrücken als auch die Veröffentlichung von (abweichenden) Rechtsmeinungen Dritter zu unterdrücken – und sollte dieser Eindruck stimmen, so darf sie damit nicht durchkommen. Möglicherweise müsste man überlegen, die „Grundgesetz-Aktion“ (siehe auch www.svenscholz.de) auch auf die GEZ auszudehnen…
Jeder der ein Blog schreibt, könnte was tun … bevor die mit sowas auch noch durchkommen. Dann finden sich ganz schnell Nachahmer.
Tja, da will die GEZ wohl verhindern, dass die Dinge beim Namen genannt werden. In diesem Fall sollte sie aber am besten Ihren eigenen Namen von „Gebühreneinzugszentrale“ in „Rundfunkfreundezentrale“ ändern. Oder gleich wie andere „Terroristen“ auf wertneutrale Wortschöpfungen zurück greifen. Wie wär es z. B. mit „Goldene Antenne“ in Anlehnung an den „Goldenen Pfad“. Das weckt doch dann gleich Assoziationen mit kostbaren Preisen und Ehrungen. Dann ist es vielleicht auch für den Gebührenzahler eine Ehre, an die liebe GEZ seinen Obolus zu entrichten.
Euren Blog finde ich übrigens wirklich gut und habe ihn darum auf meine Blogroll gesetzt.
Grüße,
Florian
Wie kleinlich kann man denn sein … ich hab jetzt keine Lust, lange zu googlen, aber ich zitiere mal aus gez.de: [code]PHRpdGxlPkdFWiZuYnNwOyZuYnNwO0FubWVsZHVuZyBwcml2YXQ8L3RpdGxlPg==[/code]
Also ist der Bindestrich zwischen GEZ und Anmeldung nicht ok, aber zwei nonbreakable Spaces sind es? Hypocrites!
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@Bernd: Die Sorge teile ich zunehmend – auch wenn ich durchaus positiv überrascht bin, in wievielen Köpfen offenbar doch noch einige Orwellsche Begriffe hängen geblieben sind (wenn ich mir so die diversen Kommentare und Artikel durchlese).
@Florian: Ich hoffe jedenfalls, dass sich die GEZ selber über ihre Motive im Klaren ist. Angesichts der möglicherweise aufkommenden „Begeisterungswellen“ sollten sie zumindest wissen, warum sie sich diesen Ärger aufgehalst haben…
Freut mich jedenfalls, dass dir das Blog gefällt, auch wenn es – ohne wenn und aber – „das Blog“ und eben nicht „der Blog“ heißt. Aber dich kriegt die GEZ auch noch 😉
@Matthias: Wer weiß, vielleicht dürfen wir ja alle nicht das Wort GEZ gebrauchen – oder das Wort „Sozialgericht Bremen“…
Wie kann man Begriffe, die nicht existieren, überhaupt verbieten lassen wollen? Wie verquer denkt jemand, der behauptet, dass ein Begriff nicht exisitert und in Folge verlangt, dass dieser Begriff (der sowieso nicht existiert) nicht hätte verwendet werden dürfen? Das Andere schließt das Eine doch aus!?
Andererseits existiert der Begriff „Schwarzseher“ als jemand, der seine Gebühren nicht zahlt, NICHT. Dieser Begriff steht NICHT im Online-Duden, wird noch NICHT einmal in den FAQ der „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland“ erläutert. Andererseits will diese Organisation, dass dieser Begriff, der nicht existiert, verwendet werden soll.
@Frank: Ich bin mir nicht sicher, was bei dieser Geschichte eigenwilliger ist: Ist es die Tatsache, dass jemand nicht möchte, dass ein anderer bestimmte Begriffe nicht verwendet bzw. ersetzt – oder ist es vielleicht die Tatsache, dass man bei der GEZ der Meinung ist, diesen Wunsch auch juristisch durchsetzen zu können?
Wenn ich mal davon ausgehe, dass die juristische Seite bei der „behördenähnlichen“ GEZ vorab detailliert und langwierig geprüft wurde, scheint mir die dort wahrgenommene Rechtslage wesentlich heikler zu sein. Wenn die „Paragraphenprofis“ der GEZ hier nämlich keine ernstzunehmenden Chancen gesehen hätten, wäre es wohl kaum zu dieser Abmahnung gekommen…
@ Florian Wagner
Goldene Gebühr hätte aber ruck zuck das gleiche Negativ-Image wie GEZ-Gebühr.
@Stefan Evertz
Abmahnungen werden auch gerne mal zur Einschüchterung eingesetzt. Ich gehe davon aus, dass die Musterseiten der akademie ziemlich erfolgreich waren und bei der GEZ viel Schreiben mit gleichem Wortlaut eingingen. Also musste ein Grund gefunden werden um dies abzustellen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Abmahnung rechtlich relevant ist, da sich die Begriffe inzwischen „eingebürgert“ haben und in den normalen Sprachgebrauch aufgenommen wurden. Selbst die Tageschau schreibt in ihren Meldungen von „PC-Gebühr“ und „GEZ-Gebühr“. Der ÖR hat also selber mitgeholfen diese Begriffe salonfähig zu machen. Und nun soll das abgemahnt werden?!? EinWitz!
@Rundfunkgebühren…: A
bmahnungen werden vermutlich häufig zur Einschüchterung eingesetzt – vor allem im „geschäftlichen“ Bereich. Ich vermute aber, dass die Verwaltungsstrukturen der GEZ ähnlich flexibel und spontan sind wie die Strukturen in einer Behörde. Und in einer Behörde fallen solche Entscheidungen eigentlich immer erst, nachdem „gefühlte“ 100 Mitarbeiter bewertet, geprüft und unterschrieben haben.
Letztendlich wird sich aber erst noch zeigen müssen, ob hier „nur“ Einschüchterung beabsichtigt war oder ob es einen belastbaren juristische Basis für die Abmahnung gibt. Die erste Variante wäre schon schlimm genug – und wäre zumindest fürs Erste erfolgreich gewesen, da ja wohl akademie.de die entsprechenden Seiten vom Netz genommen hat.
Was mir aber durch den Kopf geht, wenn es um die zweite Variante geht, behalte ich hier mal lieber für mich… 👿
..also ich bekomm bei google mit „GEZ-Gebühren“ in Anführungszeichen
nicht nur 317000 Einträge, sondern auf Platz 1 die Rundfunkfreunde von http://www.gez.de
Eintrag:
„Willkommen bei der GEZ. Hier können Sie Ihre Rundfunkgeräte online anmelden, sich ummelden, informieren und die neuesten GEZ-Spots downloaden.“
akademie schießt zurück!
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=100316§or=pm&detail=1&r=295856&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0&profisuche=1