Während mittlerweile zur eingereichten Klage gegen GEZ-Gebühr für PC unter www.vrgz.org Details der Verfassungsbeschwerde zu finden sind, wurde das Thema nun auch bei Telepolis in einem ausführlichen Artikel (www.heise.de/tp) aufgearbeitet.
Besonders nachdenklich stimmten mich dabei die schriftlichen Äußerungen von Dr. Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk, der ausdrücklich darauf hinweist, dass „ich nachfolgend nicht für die ARD sprechen kann, weil wir uns gerade zu dem genannten Fragenkomplex erst in der Abstimmung befinden“ (siehe www.heise.de/tp[2]):
Frage 8
Ich habe einen eigenen gemieteten Webserver in einem Rechenzentrum aufgestellt. Dieser ist für Wartungszwecke natürlich auch imstande, selbst nach außen aufs Internet zuzugreifen und hat einen (normal abgeschalteten) Bildschirm. Begründet dies eine zusätzliche Gebührenpflicht? Und wenn ja, bei mir oder beim Rechenzentrum?
Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.
Ãœber die denkbaren Folgen der Wahrnehmung von Webservern als „Fernseher“ wird derweil bei www.boocompany.com nachgedacht:
Was sind die Konsequenzen? Die Provider wollen aus vorgeschobenen Sicherheitsbedenken ihre Kunden nicht in ihre Rechenzentren lassen, während die Fernsehbesitzer natürlich ihre Fernsehgeräte nutzen möchten. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, wie Tausende von Kunden mit Sessel oder Schaukelstuhl unterm Arm vor den Rechenzentren stehen und Einlass begehren. Heiße Demonstrationsschlachten und eine riesige Klagewelle sind zu erwarten.
Ich muss gestehen, dass ich im Moment nicht abschätzen kann, ob nun Webserver eine zusätzliche monatliche GEZ-Gebühr verursachen werden. Wenn ich die Rückmeldung vom SWR lese, bezweifle ich sogar ein wenig, dass die Öffentlich-Rechtlichen das zu diesem Zeitpunkt genau wissen.
Was aber hätte es für Auswirkungen, wenn wirklich jeder Webserver ein „zum Rundfunkempfang geeignetes, gebührenpflichtiges Gerät“ wäre? Zeit also, ein bisschen herumzustöbern und den Taschenrechner bereitzuhalten…
Wieviele Webserver gibt es eigentlich in Deutschland?
Der genaue Wert ist zwar kaum zu ermitteln, da die drei größten Anbieter lediglich die „Kapazität“ ihrer Rechenzentren nennen. Als „Hausnummer“ sollten diese Werte aber ausreichen:
- 1 & 1: 30.000 Server / 5 Mio. Domains (siehe auch www.1und1.de, www.1und1.de[2])
- Strato: 43.000 Server / 2 Mio. Domains (siehe auch www.strato.de, www.strato.de[2])
- HostEurope: 10.000 Server / 1 Mio. Domains (siehe auch www.hosteurope.de)
Aus den Angaben der Provider geht ebenfalls nicht hervor, wieviele der betreuten Domains zur TLD „de“ gehören, angesichts der Eckdaten (8 Millionen Domains) dürfte die Zahl der anderen TLD aber zu vernachlässigen sein.
Rechnen wir also weiter: Die genannten 8 Millionen Domains werden auf etwa 80.000 Servern gehostet. Wenn man diesen Faktor (1:100) auf die Ende 2005 registrierte Anzahl von „.de“-Domains bezieht (8,8 Millionen, siehe auch www.denic.de), kommt man auf eine Zahl von etwa 90.000 Servern in Deutschland – für die die GEZ-Regelung gelten würde.
Wieviel scheffelterwirtschaftet die GEZ dadurch „zusätzlich“?
Bei etwa 90.000 Servern und etwa EUR 204 „Jahresbeitrag“ käme ein zusätzlicher Ertrag von bis zu 18 Millionen Euro zustande. Ausgehend von der auf www.spiegel.de geschätzten Summe für die Büro-PC von etwa 163 Millionen Euro kämen so Gebühreneinnahmen von bis zu 181 Millionen Euro zusammen – so etwas nennt man wohl definitiv „Peanuts“ angesichts eines Gebührenaufkommens von etwa 6,8 Mrd. Euro in 2005 (siehe auch www.gez.de).
Wer wird das bezahlen?
Meine These: Die gleiche „Zielgruppe“, die ohnehin schon die Hauptlast dieser „Internet-Steuer“ tragen wird – die Selbstständigen und Freiberufler. Da die großen Anbieter schon aus „strategischen“ Gründen nicht riskieren werden, die Preise für die Millionen Web-Visitenkarten zu erhöhen, werden sie die zusätzlichen Kosten – besonders im „Shared Hosting“-Bereich – an die vor allem dort aktive Klientel weitergeben…
Wie werden die Mehreinnahmen verwendet werden?
Eben lese ich bei www.heise.de:
ARD und ZDF haben die Abschaffung der gesetzlich festgelegten Obergrenze für ihre Internet-Ausgaben gefordert. Angesichts der Medienrevolution sei die „Deckelung“ medienpolitisch nicht mehr zu akzeptieren, sagte der stellvertretende Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission, Helmut Reitze, am Mittwoch in Frankfurt. Der Rundfunk-Staatsvertrag beschränkt die Online-Aufwendungen von ARD und ZDF auf 0,75 Prozent ihres Haushalts.
Nach den Worten Reitzes ist es angesichts des „digitalen Tsunami“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von existenzieller Bedeutung, auf allen neuen Vertriebswegen vertreten zu sein. Dies gelte insbesondere für die mobilen Empfangsmöglichkeiten des Internet sowie für das Handy-TV, sagte der Intendant des Hessischen Rundfunks bei der Vorstellung der ARD/ZDF-„Langzeitstudie Massenkommunikation“.
Und ich beginne zu ahnen, wohin das Geld wohl fließen würde – und dass, obwohl die Internetnutzung laut besagter Langzeitstudie gerade mal ein Sechstel der Fernsehzeit ausmacht (siehe auch www.golem.de):
Gegenüber der ersten Welle 1964 hat sich die Mediennutzung damit verdreifacht. Fernsehen und Radio sind mit jeweils fast 3,75 Stunden pro Tag nach wie vor die am meisten genutzten Medien, aber die Internetnutzung gewinnt mit fast einer Dreiviertelstunde täglich gegenüber 2000 mit 13 Minuten deutlich hinzu.
Irgendwie alles sehr unschöne Aussichten, auch wenn ich die Lage nach wie vor für sehr unklar halte. Vielleicht ist es das auch alles nur ein Mißverständnis – und es liegt einfach an der mangelnden Transparenz bzw. der Informationspolitik der Öffentlichen-Rechtlichen.:roll:
Oder aber es kommt so, wie an vielen Stellen befürchtet wird – und wir Selbstständigen arbeiten ab 2007 nicht nur einen ernstzunehmenden Teil unserer Zeit für das Finanzamt, sondern auch noch – je nach Tagessatz – einen halben bis ganzen Tag lang alleine für die GEZ 🙁
Nachtrag 16:56 Uhr:
Genau das habe ich jetzt noch gebraucht – der größte Nutznießer der GEZ-Gebühren, der WDR, berichtet über eine überlastete – und offenbar auch überforderte – GEZ (siehe auch www.wdr.de):
Überquellende Postfächer, eine Flut von Daten und gestresste Mitarbeiter: Seit gut einem Jahr muss die Gebühreneinzugszentrale sämtliche Anträge auf Befreiung von Rundfunkgebühren selbst bearbeiten. Und das ist viel mehr Arbeit als angenommen.
[…]
Selbstverständlich war die GEZ nicht unvorbereitet. 45 neue Mitarbeiter waren eingestellt worden, zwölf Millionen Euro an zusätzlichen Finanzmitteln standen bereit. Sehr bald wurde jedoch klar, dass das nicht reicht. Mit dem neuen Staatsvertrag waren nämlich auch die Voraussetzungen für die Befreiung von Gebühren neu geregelt worden. Und niemand hatte die Auswirkungen dieser neuen Regeln vorausgesehen.
Wahrscheinlich laufen bereits jetzt die ersten Gespräche, wann mit der Planung der Vorbereitung der Einführung der „Internet-Steuer“ begonnen werden soll.
(via www.lawblog.de)
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Eine schöne Rechnung. Allerdings greift sie nicht, weil bei PC auch für den gewerblichen Bereich die sogenannte Zweitgerätebefreiung gilt. Die zusätzlichen Kosten der einzelnen Provider belaufen sich also auf 17,03 € pro Monat. Das dürften sie trotz knapper Kalkulation auch ohne Preiserhöhungen überstehen.
Ich bin mir nicht so sicher, ob hier die Zweigerätebefreiung wirklich bzw. vollständig greift. Bei den Webvisitenkarten könnte dies möglicherweise der Fall sein – und deren Preise dürften dann wohl weiter stabil bleiben 😉
Einer der Knackpunkte dürfte aber die Frage sein, ob ein (vollständig) vermieteter Server dem Provider oder dem Kunden zuzuordnen ist. Von diesem Problem wären dann zwar nicht mehr alle 90.000 Webserver betroffen; die verbleibende Summe der Gebühren dürfte aber in jedem Fall in die Millionen gehen.
Angesichts dieser Größenordnung könnte ich mir daher gut vorstellen, dass bei der „Interpretation“ der Grundstücksklausel (§ 5 Abs. 3 RGebStV) die wirtschaftlichen Interessen der GEZ eine Rolle spielen könnten…
Ein amüsantes Detail am Rande (siehe auch http://www.gez.de, § 5 Abs. 5 RGebStV):
Hier geht es nicht nur um die GEZ und öffentlich-rechtlichen. Mit den Internet- und Servergebühren wird in DE die Informationsfreiheit (scheibchenweise) beschnitten. Zusätzliche Kosten für das Internet beschlossen vom Gesetzgeber sind der Einstieg und müssen deshalb auch so behandelt werden.
Es wird sich auch kaum jemand längerfristig vernünftig wehren können – dafür ist das Netz der GEZ zu gut gestrickt.
(Anmerkung S.E.: Zwei Absätze entfernt, da solche Vorschläge hier nichts zu suchen haben)
Natürlich gibt es dann noch die juristische Dimension (da bin ich aber kein Spezialist – aber dennoch ein paar Ideen).
Darf die GEZ Gebühren von einem ausländischen Unternehmen fordern, die einen Web-Server in DE betreibt? Wenn ja, dann ist entweder eine Klage aus dem Ausland oder vom Provider fällig, wenn nein, dann sollte man in DE klagen, weil dies offensichtlich eine Wettbewerbverzerrung ist.
Wenn ich als Deutscher Unternehmer im Ausland einen Server mit Domänen auf .de-Endung betreibe, muss ich dann auch GEZ-Gebühren bezahlen? Ein \“ja\“ kann ich mir nicht vorstellen, wenn doch, kann man sicher juristisch dagegen vorgehen. Bei \“nein\“ ist die Frage Gleichbehandlung wieder juristisch zu klären.
Es wird sich mit geringem Kostenaufwand eine Ltd in GB gründen lassen, die (formal) die Internetauftritte Deutscher Selbstständiger betreut (gegen einen geringen Obulus). Dann ist die spannende Frage, wer bezahlt (wenn überhaupt) für die so betreuten Server auf Deutschem oder nicht-Deutschem Boden? Auch hier haben wir wieder eine nette Latte an juristischen Problemen.
Letztlich kann man auch überlegen mit seinen Servern grundsätzlich ins Ausland zu ziehen und nur dort seine Internetangebote zu pflegen (die Deutschen Provider werden begeistert sein!). Juristisch ist das auch pikant (s.o.).
Die Zukunft bietet viele spannende Möglichkeiten und ich hoffe, dass nach der WM die Zukunft beginnen kann!
Hallo,hallo
ich habe bei der GEZ einen Befreiungsantrag gestellt,und habe auch die gesammten Kopien beigefügt….Nun kommt es :“Die GEZ hat den Antrag abgewehrt und nicht genehmingt“Nun will die GEZ über 193,00 € von mir haben.Da ich aber ein Hartz4 empfänger bin,weiß ich nicht wie ich es bezahlen soll.Darauf hin habe ich die GEZ angerufen ,die Dame mit der ich gesprochen hatte,wahr sehr umfreundlich und hatte auch hinter her einfach aufgelegt.
Kann die GEZ sowas machen,für mich sieht es wie Betrug aus………
mfg Michael
Hier gibts eine Umfrage zum Thema GEZ und Rundfunk.
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Kaum dass diese GEZ-Abzockgebühr in Kraft ist, wollen die Herrn schon wieder eine Gebührenerhöhung für 2009. Rundfunk ist ein Fass ohne Boden und der Auftrag der ÖR muss endlich klarer definiert werden! Unter Grundversorgung versteht keine Mensch das, was der ÖR abliefert. Quantität statt Qualität. So kann’s nicht weitergehen. Rigoros muss hier abgespeckt werden und dafür muß ein relevantes Programm her, welches man auch unter Grundversorgung versteht
Nicht endende Raffgier
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