Meinungsfreiheit: Grenzen und Chancen (Update)

von Stefan Evertz am 19.03.06 um 18:12 Uhr |

Einen wirklich lesenswerten Kommentar zu den aktuell durchs Netz schwappenden Abmahnungen (siehe auch Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)) und Abmahnversuchen (siehe auch www.jensscholz.com) kann (und sollte) man bei Udo Vetter unter www.lawblog.de lesen:

Was bleibt allen, die nicht schweigen wollen?

Sie sollten daran denken, dass in unserem Land Meinungsfreiheit herrscht. Wer also seine persönliche Überzeugung äußert, ist eher auf der sicheren Seite. Also zum Beispiel: Ich finde XY zu teuer, das Essen dort schmeckt mir nicht. Den Ton des Mitarbeiters habe ich als aufdringlich empfunden. Die Grenze bildet die bloße Schmähkritik, das heißt der Versuch, jemanden grundlos in den Schmutz zu ziehen.

Heikler sind Tatsachenbehauptungen: Das Paket lag fünf Tage unbearbeitet bei denen im Lager. Mein Onkel hat mich am Ostersamstag 1998 grün und blau geschlagen. Die haben meine Kündigung unterschlagen. Tatsachenbehauptungen müssen wahr sein. Die Beweislast hierfür trägt, wer die Behauptung aufstellt.

Gegen wahre Tatsachenbehauptungen gibt es aber keinen Unterlassungsanspruch. Wer schildert, dass er eine Kündigung abgeschickt hat, die Firma aber behauptet, sie habe sie nicht erhalten, verletzt keine Rechte des Unternehmens. Kritisch wird es erst, wenn im Beitrag steht, die Firma habe die Kündigung verschwinden lassen.

Also: Im Zweifel lieber eine Meinung äußern. Bei den belegbaren Tatsachen bleiben.


Ich finde es beruhigend, dass hier mal eine „juristische Sicht“ deckungsgleich mit dem gesunden Menschenverstand ist – und die regelmäßige Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht immer zwangsläufig in Abstimmung mit einem Anwalt erfolgen muß.

Mein Mitgefühl gilt daher um so mehr den betroffenen Bloggern (und Forenbetreibern), denn die Wahrnehmung dieses Grundrechts scheint nicht immer ohne juristische Begleiterscheinungen möglich zu sein.

Die vernetzenden Wellen innerhalb der Blogosphäre halte ich jedenfalls schon deshalb für wichtig, da diese Generierung von „negativer“ Öffentlichkeit in vielen Fällen die einzige Verteidigungsform darstellt – denn wer hat schon die schnell vierstelligen Mittel für die juristischen Maßnahmen frei verfügbar? Und die „Berichterstattung“ über Abmahnungen dürfte meines Erachtens ebenfalls in die von Udo Vetter genannte Kategorie der „Tatsachenbehauptung“ fallen.

Es bleibt zu hoffen, dass bei der gesamten weiteren Diskussion trotz allen Unmuts nicht die Sachlichkeit auf der Strecke bleibt – und das alleine schon deshalb, um weitere, dann aber aber möglicherweise „berechtigte“ Abmahnungen zu vermeiden.

Mindestens genauso sorgfältig sollte man aber die Vermischung von Aspekten vermeiden, die möglicherweise nichts miteinander zu tun haben. Letzteres scheint mir z.B. bei den zuletzt geäußerten Vorwürfen gegen den Heise-Verlag der Fall zu sein, in denen festgestellt wird, dass Heise das „Foren-Urteil“ zum Anlass nehmen würde, selber Foren abzumahnen. Aber das ist eine andere Geschichte…

Update 20.03.06, 12:47 Uhr:
Zwei interessante Fundstellen seien hiermit noch nachgereicht:

Andreas Rodenheber äußert unter www.werbeblogger.de einige lesenswerte Überlegungen zum (kommunikativen) Umgang mit Kritik, bei denen mir eigentlich nur noch der Link zum Cluetrain-Manifest (siehe auch www.cluetrain.de) fehlt:

„Was erlauben die sich…!“
Menschen reden über Ihr Produkt. Manche positiv, manche negativ. In der Schlange vor der Essensausgabe, in der Zigarettenpause, am Stammtisch. Jeder Mensch ist ein potenzieller Multiplikator. Mit Juristerei werden Sie deren Meinung nicht ändern. Nur mit einem guten Produkt. Und guter Kommunikation.

Und ein Gedanke von Thomas Knüwer unter blog.handelsblatt.de/indiskretion bestärkt mich in meinem Optimismus, dass sich Krisen – zumindest manchmal – mit Sachlichkeit und Höflichkeit lösen lassen:

Und wer sich über deftige Beleidigungen und Angriffe im Netz aufregt, also der Kollerkommunikation nahe kommt, dem sei ein Erlebnis unseres Südafrika-Korrespondenten Wolfgang Drechsler geschildert. Der wurde einmal überfallen und nachdrücklich per Schusswaffe um den Transfer seiner liquiden Mittel gebeten. Daraufhin setzte der Kollege ein Lächeln auf und sagte: „My dear friend…“ und er wolle doch keine Probleme haben, werde jetzt sein Geld übergeben und bitte deshalb um Nicht-Einsatz der Waffe. Der Räuber war so verblüfft ob der Reaktion, dass er flüchtete – ohne Geld.

Beim beschriebenen Szenario bin ich mir allerdings nicht sicher, ob meine Reaktion ähnlich ausgefallen wäre 🙄

2 Gedanken zu „Meinungsfreiheit: Grenzen und Chancen (Update)

  1. Pingback: 4null4.de - Blog around the world

  2. Pingback: thayer.de

Kommentare sind geschlossen.