Jamba-Kindersicherung: Schutz mit Tücken?

von Stefan Evertz am 21.12.05 um 14:43 Uhr |

Der Klingeltonanbieter Jamba hat gestern die „Jamba! Kindersicherung“ eingeführt, mit der Eltern verhindern können, dass über das Handy ihrer Kinder kostenpflichtige Abos abgeschlossen werden können:

Nach Eingabe der jeweiligen Rufnummer unter www.jamba.de/dow/guardian wird an die angegebene Rufnummer per SMS ein Passwort geschickt, mit dem dann die Nutzung der (Abo-)Dienste von Jamba gesperrt werden kann.

Jamba schreibt hierzu in einer Pressemeldung (siehe auch www.jamba.de):

Eltern können so die Mobilfunknummern ihrer Kinder blockieren lassen und sicher gehen, dass diese nur noch mit ihrem Einverständnis Spiele, Klingeltöne und Hintergrundbilder herunterladen. Jamba! nimmt damit einmal mehr als führender Anbieter von digitaler Unterhaltung seine Verantwortung gegenüber potenziellen Nutzern der Dienste war.

Jamba reagiert damit offensichtlich auf die wachsende Kritik an der Werbung und der Geschäftspraxis des Unternehmens, vor allem im Hinblick auf den überwiegend jugendlichen bzw. minderjährigen Kundenstamm (siehe auch www.golem.de[1], www.heise.de[1], www.heise.de[2].

Warum dieser Schritt erst so spät getätigt wurde, nachdem eine vergleichbare Funkion beim englischen Ableger Jamster bereits im September eingeführt wurde (siehe auch www.golem.de[2], ist mir allerdings unklar – wo man doch „seine Verantwortung warnimmt“ (der Tippfehler stammt übrigens aus der Original-Pressemeldung… 😉 ).

Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, wie gut diese Kindersicherung funktioniert. Da – laut Website von Jamba – der Schutz nur über eine Kundenhotline wieder aufgehoben werden kann, könnte es z.B. sein, dass verstärkt Geschwister und Freund mit „erwachsener Stimme“ um die Freigabe bitten. Und wieviele Eltern werden wohl wissen, wie man die SMS mit dem Passwort auf dem Handy ihrer Kinder anschließend löscht…

Eine ganz andere Dimension könnte der Schutzmechanismus im Hinblick auf das Thema „Spam“ bekommen: Da man bei obigem Formular theoretisch jede beliebige Handynummer eingeben kann, wird so der jeweilige Empfänger mit einer SMS beglückt, ob er das nun will oder nicht. Stellen wir uns nun vor, dass diese SMS neben dem erwähnten Passwort auch „werbende“ Informationen enthält, sind wir mitten im Themenfeld „Werbe-SMS“ bzw. „Spam“. Heise meldete hierzu im August 2004 unter dem Titel „Gericht bestätigt Rechtswidrigkeit von Werbe-SMS“ (www.heise.de[3]):

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Bonn vom 19. Juli 2004 (AZ: 6 S 77/04) ist die Versendung unverlangter SMS-Werbung als rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung anzusehen, wenn nicht der Empfänger sein Einverständnis ausdrücklich erklärt hat oder dieses im geschäftlichen Verkehr ausnahmsweise zu vermuten ist.

Möglicherweise könnte hier auch eine Heise-Meldung vom November 2004 passen, in der unter dem Titel „Verbot für Produktempfehlungs-E-Mails mit Werbung“ (www.heise.de[4]) gemeldet wird:

Optionen auf Websites, mit denen Shop-Besucher Freunden und Bekannten E-Mails mit Produkttipps zuschicken können, verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht und sind unzulässig, wenn darin zusätzlich Reklame enthalten ist. Zur Begründung führten die Richter an, dass mangels einer ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers eine rechtswidrige „unzumutbare Belästigung“ und somit Spam vorliege.

Abschließend stellt sich mir jedenfalls nur noch eine Frage im Hinblick auf die schönen Werbespots mit „Tweety“ und seinen Freunden: Wo kann ich meinen Fernseher schützen lassen?

(via www.golem.de[3], www.heise.de[5], www.kalyxo.de)

Ein Gedanke zu „Jamba-Kindersicherung: Schutz mit Tücken?

  1. !!!

    Das ist voll blöd das hab ich auch gemacht und jetzt möchte ich das wieder raus machen weil dann kann man keine sms mehr schreiben ich darf aber meinen eltern davon nichts erzählen….wie soll ich das machen????

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