Mahn ab, Bahn…

von Stefan Evertz am 04.02.09 um 7:45 Uhr |

Diana visits a steam engine in Hesston, Indiana.
Lizenz: Creative Commons License Photo: kevindooley
…auch wenn du damit vermutlich die aktuelle PR-Krise nur noch verschlimmerst und zusätzlich noch lernen wirst, was man unter dem Streisand-Effekt versteht.

Was war passiert?
Markus Beckedahl veröffentlicht am 31. Januar 2009 unter netzpolitik.org[1] das – scheinbar in vielen Medien zitierte – Memo des Berliner Datenschutzbeauftragten vom 28. Oktober 2008 (über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen zur Network Deutschland GmbH) im Volltext sowie als PDF-Datei.

Die Abmahnung
Gestern (3. Februar) erhält Markus Beckedahl dann per E-Mail eine Abmahnung (siehe auch netzpolitik.org[2], in der er u.a. aufgefordert wird, „den Gesprächsvermerk im Wortlaut und als pdf-Datei sofort von Ihrer Homepage zu entfernen“.

Ich kann nicht beurteilen, ob die Veröffentlichung „illegal“ bzw. wirklich „abmahnfähig“ ist – als Laie habe ich da allerdings weitreichende Zweifel, die ich unter www.internet-law.de bestätigt finde. Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, ob die Bahn überhaupt berechtigt ist, die Veröffentlichung eines Textes abzumahnen, der offensichtlich von einer dritten Partei erstellt wurde. Und ganz nebenbei scheint sich meines Erachtens durch den Unterdrückungsversuch des Aktenvermerks auch noch endgültig die „Echtheit“ des Textes zu bestätigen.

Das Netz reagiert
Neben dem vorgenannten Blogeintrag twittert Markus um 15:04 Uhr über die Abmahnung:

Brauche HIlfe: Deutsche Bahn AG schickt mir Abmahnung

Sein Tweet wird vielfach „retweetet“, d.h. von anderen Twitterern quasi wiederholt, und somit schnell weiterverbreitet. Innerhalb von 40 Minuten wird der in seinem Tweet angegebene Link über 1.500mal angeklickt (siehe auch http://bit.ly/info/yKBM; aktueller Stand: fast 4.500 Klicks). Weiterhin verlinken immer mehr Blogs auf den Artikel (siehe auch rivva.de; aktuell 77 verlinkende Blogs). Einen eindrucksvollen Ãœberblick über die Reaktionen zeigt übrigens ein Screenshot unter twitpic.com .

Etwa eine Stunde nach der Veröffentlichung schwappt die „Medienwelle“ auch in die ersten Online-Auftritte der „normalen“ Medien und verbreitet sich seitdem stetig weiter (siehe z.B. Golem, heise und Focus). Einen (ersten) Pressespiegel hat Markus unter netzpolitik.org[3] zusammengestellt – und bedankt sich dort auch für das umfangreiche Feedback und die zahlreichen Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Was bleibt?

  • Die Erkenntnis, dass die Bahn dieses „Scharmützel“ wohl nicht gewinnen kann – und auch verlieren wird (siehe auch DB ist der neue DFB)
  • Die Beobachtung, dass sich – auch dank Diensten wie Twitter – die Verbreitungsgeschwindigkeit von Informationen noch weiter erhöht hat. Während es vor drei Jahren noch fast 1 Woche dauerte, bis die Querelen zwischen (dem damaligen Werbeblogger) Patrick Breitenbach und Heidi Klum in Spiegel Online auftauchte (siehe auch „Nächste Stufe der Sylvester-Rakete(n) abgeschossen (Update)“ und „Nächste Stufe der Sylvester-Rakete(n) abgeschossen (Update) Teil 2„), dauerte es diesmal nur noch etwa 4 Stunden, bis man über die Abmahnung unter www.spiegel.de lesen kann.
  • Die Hoffnung, dass Markus Beckedahl aus dem zu begrüßenden Versuch, die Probleme der Bahn in Sachen Datenschutz durch Transparenz (und Veröffentlichung) zu verdeutlichen, keine weiteren Probleme oder gar aufwändige Rechtsstreitigkeiten entstehen- auch wenn ihm vermutlich eine weitreichende moralische und wirtschaftliche Unterstützung sicher sein dürfte.

Ein Gedanke zu „Mahn ab, Bahn…

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