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Mahn ab, Bahn…

von Stefan Evertz am 04.02.09 um 7:45 Uhr |

Diana visits a steam engine in Hesston, Indiana.
Lizenz: Creative Commons License Photo: kevindooley
…auch wenn du damit vermutlich die aktuelle PR-Krise nur noch verschlimmerst und zusätzlich noch lernen wirst, was man unter dem Streisand-Effekt versteht.

Was war passiert?
Markus Beckedahl veröffentlicht am 31. Januar 2009 unter netzpolitik.org[1] das – scheinbar in vielen Medien zitierte – Memo des Berliner Datenschutzbeauftragten vom 28. Oktober 2008 (über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen zur Network Deutschland GmbH) im Volltext sowie als PDF-Datei.

Die Abmahnung
Gestern (3. Februar) erhält Markus Beckedahl dann per E-Mail eine Abmahnung (siehe auch netzpolitik.org[2], in der er u.a. aufgefordert wird, „den Gesprächsvermerk im Wortlaut und als pdf-Datei sofort von Ihrer Homepage zu entfernen“.

Ich kann nicht beurteilen, ob die Veröffentlichung „illegal“ bzw. wirklich „abmahnfähig“ ist – als Laie habe ich da allerdings weitreichende Zweifel, die ich unter www.internet-law.de bestätigt finde. Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, ob die Bahn überhaupt berechtigt ist, die Veröffentlichung eines Textes abzumahnen, der offensichtlich von einer dritten Partei erstellt wurde. Und ganz nebenbei scheint sich meines Erachtens durch den Unterdrückungsversuch des Aktenvermerks auch noch endgültig die „Echtheit“ des Textes zu bestätigen.

Das Netz reagiert
Neben dem vorgenannten Blogeintrag twittert Markus um 15:04 Uhr über die Abmahnung:

Brauche HIlfe: Deutsche Bahn AG schickt mir Abmahnung

Sein Tweet wird vielfach „retweetet“, d.h. von anderen Twitterern quasi wiederholt, und somit schnell weiterverbreitet. Innerhalb von 40 Minuten wird der in seinem Tweet angegebene Link über 1.500mal angeklickt (siehe auch http://bit.ly/info/yKBM; aktueller Stand: fast 4.500 Klicks). Weiterhin verlinken immer mehr Blogs auf den Artikel (siehe auch rivva.de; aktuell 77 verlinkende Blogs). Einen eindrucksvollen Ãœberblick über die Reaktionen zeigt übrigens ein Screenshot unter twitpic.com .

Etwa eine Stunde nach der Veröffentlichung schwappt die „Medienwelle“ auch in die ersten Online-Auftritte der „normalen“ Medien und verbreitet sich seitdem stetig weiter (siehe z.B. Golem, heise und Focus). Einen (ersten) Pressespiegel hat Markus unter netzpolitik.org[3] zusammengestellt – und bedankt sich dort auch für das umfangreiche Feedback und die zahlreichen Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Was bleibt?

  • Die Erkenntnis, dass die Bahn dieses „Scharmützel“ wohl nicht gewinnen kann – und auch verlieren wird (siehe auch DB ist der neue DFB)
  • Die Beobachtung, dass sich – auch dank Diensten wie Twitter – die Verbreitungsgeschwindigkeit von Informationen noch weiter erhöht hat. Während es vor drei Jahren noch fast 1 Woche dauerte, bis die Querelen zwischen (dem damaligen Werbeblogger) Patrick Breitenbach und Heidi Klum in Spiegel Online auftauchte (siehe auch „Nächste Stufe der Sylvester-Rakete(n) abgeschossen (Update)“ und „Nächste Stufe der Sylvester-Rakete(n) abgeschossen (Update) Teil 2„), dauerte es diesmal nur noch etwa 4 Stunden, bis man über die Abmahnung unter www.spiegel.de lesen kann.
  • Die Hoffnung, dass Markus Beckedahl aus dem zu begrüßenden Versuch, die Probleme der Bahn in Sachen Datenschutz durch Transparenz (und Veröffentlichung) zu verdeutlichen, keine weiteren Probleme oder gar aufwändige Rechtsstreitigkeiten entstehen- auch wenn ihm vermutlich eine weitreichende moralische und wirtschaftliche Unterstützung sicher sein dürfte.

Wunschzettel 6: Blog-Gesetz

von Stefan Evertz am 05.12.08 um 8:18 Uhr |

Wenn ich mir was wünschen könnte, dann hätte ich gerne:

Ein Blog-Gesetz, das regelt, wie man in einem Blog schreibt.

Die folgenden Regeln würde ich dann schon mal in den Referentenentwurf packen:

  1. Man darf nur das über jemand anders in einem Blog schreiben, was man der Person auch ins Gesicht sagen würde. Das gilt übrigens vor allem auch für Kommentare.
  2. Man sollte das, was man in ein Blog schreiben will, eine Nacht überschlafen. Das mag zwar die Kommunikation auf den ersten Blick bremsen, hilft aber spürbar, Regel 1 einzuhalten.

Inspiriert durch (blog.handelsblatt.de/indiskretion sowie www.stefan-niggemeier.de/blog) und auch durch (blog.hogenkamp.com sowie www.basicthinking.de/blog). In beiden Fällen hätten sich die Beteiligten wohl unnötige Reibereien erspart, wenn es ein solches Gesetz schon gäbe…

Und: Nein. Natürlich will ich kein solches Gesetz, auch wenn es in der Flut bereits existierender unsinniger Gesetze untergehen würde. Dafür wünsche ich mir einfach etwas, das ich etwas vage mit „Kinderstube“ bezeichnen würde (oder „Höflichkeit“, jemand nannte es auch „Anstand“).

Kleiner Nachtrag, 8:36 Uhr:
Natürlich hat Kommentator Dirk recht – den Verweis auf die Netiquette hätte ich auch gleich dazupacken können.

Rechtsfragen 5: Darf ich eine E-Mail veröffentlichen? (Update)

von Stefan Evertz am 15.08.08 um 0:26 Uhr |

Eine Frage beschäftigt mich schon etwas länger, ohne dass ich jemals zu einer klaren Einschätzung gekommen wäre: Darf ich eine E-Mail, die an mich geschickt wurde, veröffentlichen (z.B. hier im Blog)? So ziemlich jedes Mal, wenn ich wieder irgendwo eine vollständig zitierte E-Mail lesen konnte, blieb ein schlechter Beigeschmack. Jüngstes Beispiel ist ein Artikel von Peter Glaser unter blog.stuttgarter-zeitung.de, bei dem die Kommentar-Lektüre allerdings auch amüsante Momente bietet 😉

Nun bin ich dann aber doch noch auf eine konkrete Einschätzung eines Rechtsanwalts gestossen. Dr. Carsten Ulbricht beschreibt unter www.rechtzweinull.de die rechtlichen Aspekte und stellt abschließend fest:

Die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt ist in aller Regel unzulässig. Die Veröffentlichung von E-Mails mit geschäftlichen Inhalten ist nur zulässig, wenn ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt.

Die kompakte Antwort auf meine Frage lautet also: Nein! Und nicht nur vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, bei etwaigen „Recherche“-Anfragen per E-Mail deutlich darauf hinzuweisen, dass die Antwort gegebenenfalls veröffentlicht werden soll. 🙄

(via www.basicthinking.de/blog)

Update 17.08.08, 16:30 Uhr:
Thomas Schwenke, ebenfalls Rechtsanwalt, hat mit seinem lesenswerten Artikel Darf ich eine Email oder ein Schreiben im Internet veröffentlichen? – Eine Anleitung in 7 Schritten eine schöne „Schritt für Schritt“-Anleitung veröffentlicht (inkl. konkreter Punkte für eine Anonymisierung), wie man bei der geplanten Veröffentlichung einer E-Mail vorgehen sollte – „E-Mail-Veröffentlichung für Dummies“ sozusagen 😉

Doppelplusgut: GEZ verschickt Abmahnung als Wortwächter (Update 1-2)

von Stefan Evertz am 23.08.07 um 16:23 Uhr |

Nein, ich bin kein Anwalt. Und der müsste ich wohl sein, um zu verstehen, warum bzw. auf welcher rechtlichen Basis die GEZ eine Abmahnung verschickt hat (siehe www.akademie.de):

Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, „nicht existente“ bzw. „falsche“ Begriffe wie „GEZ-Gebühren“, „PC-Gebühr“, „Gebührenfahnder“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, „ein negatives Image der GEZ hervorzurufen“.

Der „Imageschaden“, der sich z.B. aus der Verwendung des Begriffs „GEZ-Gebühren“ ergibt, habe ich bisher nicht gesehen. Es ist daher der GEZ zu danken, dass sie den Missstand falscher bzw. nicht existenter Begriffe endlich thematisiert hat und an der Wurzel bekämpfen will. Mit den aktuell mindestens 7 Milliarden Rundfunkgebühren pro Jahr klappt das sich auch noch mit den anderen 223.000 Suchtreffern, die Google bei der Suche nach „GEZ-Gebühren“ ausspuckt (www.google.de).

Und wenn ihr gerade dabei seid: Es heißt „das Blog“, nicht „der Blog“.

Ich gebe zurück an die angeschlossenen Funkhäuser 👿

P.S.: Es ist ein merkwürdiger Zufall, dass offenbar Bernd Röthlingshöfer zeitgleich die gleichen Assoziationen bei diesem Thema hatte wie ich (siehe auch berndroethlingshoefer.typepad.com). Oder vielleicht ist es auch einfach nur gesunder Menschenverstand.

Update 23.08.07, 22:38 Uhr:
Eigentlich wollte ich dieses Update mit den Worten beginnen, dass „es sich zunehmend offenbart, dass die GEZ die Akzeptanz ihres wichtigen und hehren Projekts zumindest in Teilen falsch eingeschätzt hat – dies zeigen zumindest die zahlreichen Reaktionen innerhalb der Blogosphäre“. Langsam wächst aber mein Unbehagen, dass hier Ironie als Mittel nicht mehr ausreichen könnte.

In jedem Fall haben zwischenzeitlich zwei „Medien“ den Fall aufgegriffen. Während bei www.golem.de im wesentlichen die Angaben von akademie.de wiedergegeben werden, zeigen die Recherchen von heise.de, dass nicht nur im Hinblick auf die Forderungen der GEZ noch Fragen offen sind (siehe auch www.heise.de):

„Die GEZ will unsere Mandanten mundtot machen“, vermutet Rechtsanwalt Sebastian Biere, der akademie.de vertritt. Sollten sich seine Mandanten tatsächlich bereit erklären, in ein paar Punkten eine Unterlassungserklärung abzugeben, stelle sich allerdings die Frage, wem gegenüber das geschehen solle – aus der Forderung selbst geht das nicht hervor. Die Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist laut Selbstbeschreibung keine juristische Person. „Die GEZ ist im Grunde nichts anderes als ein Rechenzentrum, das sagt sie im Ãœbrigen auch selbst“, meint Biere. So stelle sich die Frage, wer einen solchen Anspruch, so er denn bestünde, überhaupt geltend machen könne. […]
Die GEZ wollte sich zu dem „laufenden Verfahren“ nicht äußern, verwies aber auf Signale der Gegenseite, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben zu wollen. Ob ähnliche Forderungen künftig auch den Redaktionen von Spiegel, Focus oder Süddeutsche Zeitung ins Haus stehen, wollten die Kölner auf Nachfrage nicht sagen.

Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dass hier noch weitere Medienreaktionen erfolgen werden – Spiegel Online wäre z.B. ein Kandidat mit nicht unerheblicher Reichweite. Die GEZ dürfte dieses Echo jedenfalls nicht kalt lassen – zumindest hoffe ich das.

Und dem Team von akademie.de wünsche ich gute Nerven, ein bisschen Mut und viel Erfolg, damit hier kein katastrophaler Präzedenzfall entsteht. Ãœber die Angelegenheit wird man dort jedenfalls nicht mal schmunzeln können – da bin ich sicher 🙄

Update 24.08.07, 10:26 Uhr:
Soeben hat Spiegel Online das Thema aufgegriffen und gibt weitere Details aus dem Abmahnungsschreiben wieder (siehe auch www.spiegel.de):

Die beiden anderen Themen, bei denen die GEZ eine Unterlassung verlangt, sind komplexer. Da geht es um die „falsche Darstellung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte“.

Die GEZ ist der Meinung, die Behauptungen in den Artikeln auf Akademie.de würden auf einem falschen „Verständnis von Gesetzestext und -systematik beruhen“, seien daher falsch und zu unterlassen. Dietrich von Hase, Mitarbeiter der Redaktion bei akademie.de, erklärt dazu gegenüber SPIEGEL ONLINE: „Es geht um verschiedene Rechtsmeinungen. Beispielsweise, wann für betrieblich genutzte PCs überhaupt eine Rundfunkgebühr für PCs fällig wird.“

Die von der GEZ abgemahnten Behauptungen „im Sinne einer üblen Nachrede“ betreffen vor allem Texte auf Akademie.de, die von angeblichem Fehlverhalten der GEZ berichten. […] Die entsprechenden Passagen der beanstandeten Artikel auf Akademie.de lesen sich in der Tat oft vage und verallgemeinernd. […] Was zum Beispiel die Punkte zur üblen Nachrede angeht, wollen die Abgemahnten auch die entsprechende Erklärung gegenüber der GEZ anstandslos unterzeichnen. […]

Sobald die GEZ hier nachgebessert hat (Anmerkung SE: gemeint ist die schon bei heise.de angesprochene unpräzise Angabe des „Absenders“ der Abmahnung) , werde Akademie.de, so deren Anwalt Sebastian Biere gegenüber SPIEGEL ONLINE, eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Es ist natürlich ärgerlich, dass sich hier Akademie.de zusätzlich mit dem möglicherweise zutreffenden Vorwurf der üblen Nachrede auseinandersetzen muss; Tatsachenbehauptungen mit entsprechenden „Belegen“ wären da sicherlich besser gewesen.

Es bleibt aber der Eindruck, dass hier die GEZ versucht, juristisch sowohl die eigenen Sprachregelungen durchzudrücken als auch die Veröffentlichung von (abweichenden) Rechtsmeinungen Dritter zu unterdrücken – und sollte dieser Eindruck stimmen, so darf sie damit nicht durchkommen. Möglicherweise müsste man überlegen, die „Grundgesetz-Aktion“ (siehe auch www.svenscholz.de) auch auf die GEZ auszudehnen…

Web.de Video Community: Andere arbeiten lassen (AAL) mal anders?

von Stefan Evertz am 01.06.07 um 18:23 Uhr |

Nun hat also auch Web.de seine „eigene“ Video Community und startet auch gleich mit mit einer eindrucksvollen Menge an Videos. Der letzte Satz der Pressemeldung hat es allerdings in sich – und kratzt möglicherweise nur an der Oberfläche (siehe auch presse.web.de):

WEB.DE hat sein Portal um eine neue Web 2.0 Plattform erweitert: Unter video.web.de können Mitglieder der WEB.DE Video Community eigene Videos mit allen Internetnutzern oder einem zuvor festgelegten Freundeskreis teilen. Bereits zum Start sind über 800.000 Videos mit lustigen, kuriosen aber auch informativen Inhalten für alle Internet-Nutzer zugänglich. […]

Die WEB.DE Video Community wird von MyVideo.de als technischer Dienstleister betreut.

Holger Weser wirft unter www.handelskraft.de einen Blick auf die Benutzeroberfläche und stellt eine verblüffende Ähnlichkeit zwischen der Oberfläche von Web.de und der von – Ãœberraschung! – MyVideo.de. Wenn man dann noch etwas genauer hinsieht, stellt sich heraus, dass offenbar sämtliche Videos von MyVideo 1:1 übernommen wurden. Als Beispiel sei auf das folgende Video verwiesen, das schon länger unter dem Titel „Warum die Dinosaurier wirklich ausgestorben sind“ im Netz kursiert:

[flash]http://www.myvideo.de/watch/11359[/flash]

Ein offenbar identisches Video findet sich bei Web.de unter http://video.web.de/watch/11359 – mit einer ebenfalls identischen ID („11359“) am Ende. Auch die Daten des Nutzers, der jeweils das Video hochgeladen hat, stimmen überein.

Nun bin ich juristischer Laie, aber die AGB von MyVideo sind erfreulicherweise halbwegs verständlich formuliert (siehe auch www.myvideo.de):

6.2 Bei Nutzung unseres Angebots beauftragen Sie uns nach den Bestimmungen dieser AGB mit der Speicherung und öffentlichen Zugänglichmachung Ihrer Inhalte im Rahmen unsers Angebots in seiner jeweiligen Gestaltung.

6.3 Ihnen ist bekannt, dass in unserem Angebot und damit im Umfeld Ihrer Inhalte, ggf. auch vor und nach Ihren Inhalten ( insbesondere bei Videos) von uns vermarktete Werbung stattfindet und sie erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Sie gestatten uns ferner von Bildern und Videos zur besseren Nutzung unseres Angebots, insbesondere durch eine Suchfunktion, verkleinerte Bilder (Thumbnails) herzustellen und in den MYVIDEO-Diensten zu nutzen. Ihnen ist auch bekannt, dass die technische Verarbeitung und Übertragung unseres Angebots, einschließlich der von Ihnen eingegebenen Inhalte, es notwendig machen kann, Übertragungen über verschiedene Netzwerke vorzunehmen und/oder technische Veränderungen vorzunehmen, um den technischen Anforderungen verbundener Netzwerke oder sonstiger technischer Einrichtungen zu entsprechen.

Für mich geht daraus jedenfalls nicht hervor, dass ich als Nutzer einer Verwendung der von mir bei MyVideo hochgeladenen Videos bei Web.de zugestimmt hätte. Nun weiß ich nicht, ob alle MyVideo-Nutzer über diese „Zweitverwertung“ informiert wurden – die AGB leisten dies jedenfalls in meinen Augen nicht.

Alles in allem wäre das jedenfalls ein starkes Stück, sofern ich die (Un-)Rechtslage richtig einschätzen sollte und wäre die wohl bisher dreistete Variante des Konzepts „Andere arbeiten lassen“ (AAL, siehe auch www.agenturblog.de). Und da MyVideo in Rumänien sitzt, dürfte ein potentieller Rechtsweg wohl auch etwas komplizierter werden… 👿

Offenbar ist das aber erst der Anfang, wie unter www.wuv.de zu lesen ist:

Die Planungen sehen vor, die Video-Community zusätzlich auf GMX einzubinden. Partner und technischer Dienstleister bei der Integration der Clips ist MyVideo.de. Die Online-Video-Plattform, an der die Sendergruppe ProSiebenSat.1 beteiligt ist, stellt zum Start 800.000 Videos aus dem eigenen Angebot zur Verfügung. Auch für MyVideo bringt die Zusammenarbeit Vorteile. Die Clips aus den United-Portalen werden ebenso auf MyVideo.de gezeigt, um dessen Reichweite zu steigern. Damit verbinden drei der laut AGOF zehn reichweitenstärksten Portale Deutschlands ihre Angebote miteinander.

SO wird mich MyVideo jedenfalls nicht als Nutzer gewinnen können 🙁

(via www.basicthinking.de/blog)

P.S.: Sieht jemand – trotz allem – Bedarf, meinem Video-Plugin „Flash Cortex“ auch den „neuen“ Video-Host Web.de hinzuzufügen? Ich bin da etwas unschlüssig…