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Mythos Breitband und Blog-Optimierung

von Stefan Evertz am 26.04.06 um 23:19 Uhr |

Es fing ganz harmlos an. Robert Basic fragte sich gestern unter www.basicthinking.de/blog:

…warum ich eigentlich heute Nachmittag wegen einem gekapptem T-DSL Anschluss ins Internetcafé ausgewichen bin, statt das Fritz-Modem zu nutzen,…
[…]
Aaaaaaber, was ein antikes Vergnügen: Man lernt wieder, nicht mehr so rasend schnell die Seiten zu scannen, sondern sich schön Zeit zu lassen.

Und ich musste an die Diskussion über die Geschwindigkeit des Feedburner-Dienstes denken, die bei Jörg Petermann unter www.einfach-persoenlich.de nachzulesen ist – und bei der durchaus anklang, dass ja DSL schon sehr weit verbreitet sei (wenn nicht gar schon fast „normal“).

Hier brummt jedenfalls seit gut zwei Jahren ein „DSL 3000“-Anschluß, der möglicherweise die Wahrnehmung der Surfgeschwindigkeit verzerrt. Und auch über die diversen Informations- und Werbekanäle entsteht meines Erachtens der Eindruck, dass die vielbeschworenen „Breitband“-Anschlüsse eigentlich schon selbstverständlich sind.

Aber wieviel Breitband haben wir eigentlich hier in Deutschland? Und was kann das für die Gestaltung eines Blogs bedeuten?
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Klage gegen GEZ-Gebühr für PC eingereicht

von Stefan Evertz am 01.04.06 um 1:01 Uhr |

Die ab dem 01.01.2007 anstehende Rundfunkgebührenpflicht für PC ärgerte mich eigentlich schon, seitdem ich davon das erst Mal las – und dieser Ärger wuchs noch angesichts der finanziellen Größenordnung von bis zu 163 Millionen Euro pro Jahr, wie www.spiegel.de am 7. Februar ausgerechnet hat:

Peanuts in der Tat – für ein Großunternehmen. Anders sieht die Sache für Freiberufler aus. Etwa 800.000 davon gibt es in Deutschland derzeit, sie alle müssen künftig nicht nur für den Fernseher zu Hause, sondern auch für den überlebensnotwendigen Rechner im Büro Gebühren zahlen – weil man damit ja heimlich Fernsehen könnte. Oder vielleicht auch, weil sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kostspielige und ausgedehnte Internetangebote leisten, wer weiß.

Bei www.pcwelt.de hat man am 10. Februar bei der GEZ nachgefragt, die u.a. mit folgenden Angaben antwortete:

Auch im nicht-privaten Bereich bleiben PCs von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab 01.01.2007 lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb, ein Selbstständiger kann also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 17,03 Euro im Monat belastet werden.

204 Euro pro Jahr dafür, dass ich auf meinem Büro-PC in den zahllosen Internetseiten der Öffentlich-Rechtlichen herumsurfen kann – oder mir alle Tagesschau-Sendungen seit 2000 ansehen könnte. Wirklich ein Spitzenpreis für ein Angebot, dass ich sonst nirgendwo im Internet bekomme :-/

Ich war daher sehr erfreut, dass nun jemand einen ersten juristischen Stein gegen diese – meines Erachtens sinnlose – „Internetsteuer“ wirft. Bei www.netzeitung.de ist zu lesen:

Die «Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler» (VRGZ) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die künftige Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PC. Die Beschwerdeführer sind laut einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» («FAZ») drei Freiberufler und Gewerbetreibende, die von der Neuregelung direkt betroffen sind. Das Gericht bestätigte am Freitag den Eingang der Beschwerde.

Ich muss gestehen, dass ich die Seriösität dieser Vereinigung nicht beurteilen kann. Auch die genaue Begründung der Verfassungsbeschwerde kenne ich (noch) nicht. Das dürfte allerdings nichts an meiner Zufriedenheit ändern, sollte auf diesem Wege die Ausdehnung der Gebührenpflicht für Computer (und Handies) fallen 😉

Interessant fand ich übrigens noch einen Eintrag in den FAQ unter www.gez.de

1. Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?
Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.

Im Sinne dieser Antwort hätte ich abschließend einen guten Vorschlag für die Öffentlich-Rechtlichen: Packt doch einfach nur das „Fernsehprogramm“ eurer Sender ins Internet – und kassiert von interessierten Besuchern für den Rest. Damit werdet ihr bestimmt noch viel mehr als 163 Millionen verdienen 😈

Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz

von Stefan Evertz am 06.02.06 um 8:14 Uhr |

Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich in einem Urteil mit privater Internet-Nutzung beschäftigt (Az.: 4 Sa 1018/04, siehe auch Urteilsbegründung vom Februar 2005 unter www.justiz.nrw.de; Quelle: www.heise.de):

Arbeitnehmer dürfen Telefon und Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, wenn ihnen dies nicht ausdrücklich verboten wurde.

Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter Telefon und Internet übermäßig nutze. 80 bis 100 Stunden Internetnutzung pro Jahr seien nicht als übermäßig einzustufen.

Bei durchschnittlich 200 Arbeitstagen pro Jahr (bei Angestellten) heißt das umgerechnet: Eine halbe Stunde Surfen pro Tag. Bei einem angenommenen Jahresgehalt von 35.000 EUR (Arbeitgeberbrutto) läuft das auf einen Arbeitsausfall bzw. „Internetkosten“ von bis zu 2.200 EUR / Jahr hinaus. Die Kosten für den eigentlichen Internetzugang kann man da jedenfalls getrost vernachlässigen.

Der (ursprünglich vom Arbeitsgericht Wesel) genannte Wert dürfte vermutlich das Nutzungsverhalten an „internetfähigen“ Arbeitsplätzen treffend wiedergeben – und würde auch die leichte Verlagerung der Zugriffe vom Wochenende hin zu den Werk- / Arbeitstagen erklären, die zunehmend in den letzten Jahren beobachtet werden kann. Warum sollte man auch vom heimischen PC aus surfen, wenn es auch „kostenlos“ während der Arbeitszeit möglich ist.

Ich könnte jedenfalls durchaus verstehen, wenn – vor dem Hintergund dieser Rechtsprechung – Arbeitgeber künftig sehr viel häufiger die Internet-Nutzung während der Arbeitszeit vollständig untersagen und z.B. auf die Pausenzeiten verweisen …

(u.a. via www.pcwelt.de)