Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich in einem Urteil mit privater Internet-Nutzung beschäftigt (Az.: 4 Sa 1018/04, siehe auch Urteilsbegründung vom Februar 2005 unter www.justiz.nrw.de; Quelle: www.heise.de):
Arbeitnehmer dürfen Telefon und Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, wenn ihnen dies nicht ausdrücklich verboten wurde.
…
Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter Telefon und Internet übermäßig nutze. 80 bis 100 Stunden Internetnutzung pro Jahr seien nicht als übermäßig einzustufen.
Bei durchschnittlich 200 Arbeitstagen pro Jahr (bei Angestellten) heißt das umgerechnet: Eine halbe Stunde Surfen pro Tag. Bei einem angenommenen Jahresgehalt von 35.000 EUR (Arbeitgeberbrutto) läuft das auf einen Arbeitsausfall bzw. „Internetkosten“ von bis zu 2.200 EUR / Jahr hinaus. Die Kosten für den eigentlichen Internetzugang kann man da jedenfalls getrost vernachlässigen.
Der (ursprünglich vom Arbeitsgericht Wesel) genannte Wert dürfte vermutlich das Nutzungsverhalten an „internetfähigen“ Arbeitsplätzen treffend wiedergeben – und würde auch die leichte Verlagerung der Zugriffe vom Wochenende hin zu den Werk- / Arbeitstagen erklären, die zunehmend in den letzten Jahren beobachtet werden kann. Warum sollte man auch vom heimischen PC aus surfen, wenn es auch „kostenlos“ während der Arbeitszeit möglich ist.
Ich könnte jedenfalls durchaus verstehen, wenn – vor dem Hintergund dieser Rechtsprechung – Arbeitgeber künftig sehr viel häufiger die Internet-Nutzung während der Arbeitszeit vollständig untersagen und z.B. auf die Pausenzeiten verweisen …
(u.a. via www.pcwelt.de)
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