Schlagwort-Archive: Urteil

Rechtsfragen 1: Gegen Abmahnung von Foren und Blogs

von Stefan Evertz am 14.03.06 um 11:26 Uhr |

Nachdem zwischenzeitlich die Abmahnungen gegen Foren und Blogs zurückgezogen wurden (siehe auch Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)), hat sich nun Martin Geuß, einer der abgemahnten Forenbetreiber, entschlossen, eine sog. „negative Feststellungsklage“ gegen die abmahnende Kanzlei anzustreben. Hierzu bittet er um Spenden, da das wirtschaftliche Risiko dieser juristischen Maßnahmen bis zu EUR 20.000 betragen kann.

Seine Motivation beschreibt er unter www.supernature-forum.de/spendenaktion (dort gibt es auch weitere Informationen sowie Angaben zum Spendenkonto):

Ich wurde Ziel einer Abmahnung, die meiner Meinung nach unberechtigt ist. Da von den Auswirkungen dieser Abmahnung die gesamte Forenwelt betroffen sein kann, habe ich mich entschieden, mich mit dem vorläufigen Rückzug der Gegenseite nicht zufrieden zu geben und meinerseits in die Offensive zu gehen.
Diese Gegenklage soll auch vielen anderen Forenbetreibern und -nutzern zu mehr Rechtssicherheit verhelfen. Dafür brauche ich Ihre Hilfe und Unterstützung!

Angesichts der bereits erfolgten Abmahnversuche gegenüber Blogbetreibern würde eine so erhöhte Rechtssicherheit auch „uns“ Bloggern einen etwas ruhigeren Schlaf bescheren…

Ich kann mich daher der Bitte von Martin nur anschließen:
Lesen, weitersagen, spenden!

Schutz von E-Mails: Unklare Perspektiven (Update)

von Stefan Evertz am 05.03.06 um 14:57 Uhr |

Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.06 in einem schon jetzt vielbeachteten Urteil entschieden, dass „das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Herrschaftsbereich des Teilnehmers gespeicherte Telekommunikationsverbindungsdaten schützt“, wie in der entsprechenden Pressemeldung zu lesen ist (www.bundesverfassungsgericht.de[1]):

Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte, war erfolgreich. Im Rahmen der Durchsuchung war unter anderem auf die im Computer der Beschwerdeführerin gespeicherten Daten sowie auf die Einzelverbindungsnachweise ihres Mobilfunktelefons Zugriff genommen worden.[…]
Zwar sei nicht das Fernmeldegeheimnis verletzt, da nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Verbindungsdaten nicht vom Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG umfasst würden. Die Daten seien jedoch durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegebenenfalls durch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt. Danach darf auf die beim Kommunikationsteilnehmer gespeicherten Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen und insbesondere nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugegriffen werden.

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Heise-Urteil: Erste Nutzniesser der vermuteten Forenhaftung (Update)

von Stefan Evertz am 02.03.06 um 8:40 Uhr |

Die Frage, ob der Betreiber eines Forums für die dort vorhandenen Inhalte (Kommentare / Beiträge) haftet, schien eigentlich geklärt. Grundsätzlich haftet er hierfür nicht, solange er keine Kenntnis von eventuellen Rechtsverletzungen hat. www.heise.de berichtete hierzu am 17.06.05 (ähnlich wie www.golem.de):

Wird der Betreiber eines Online-Forums über eine Rechtsverletzung durch ein Posting eines Dritten informiert, so hat er unverzüglich für eine Löschung des Beitrags zu sorgen.

Am 05.12.05 wurde allerdings eine einstweilige Verfügung gegen den Heise-Verlag erlassen, die einer anderen Auffassung folgte, wie bei www.heise.de[2] nachzulesen ist (siehe auch www.golem.de[2]):

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Auf Basis dieser einstweiligen Verfügung hat nun eine Kanzlei Forenbetreiber unter Berufung auf das „Urteil“ abgemahnt, wie www.golem.de[3] berichtet. www.heise.de[3] ergänzt hierzu:
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Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz

von Stefan Evertz am 06.02.06 um 8:14 Uhr |

Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich in einem Urteil mit privater Internet-Nutzung beschäftigt (Az.: 4 Sa 1018/04, siehe auch Urteilsbegründung vom Februar 2005 unter www.justiz.nrw.de; Quelle: www.heise.de):

Arbeitnehmer dürfen Telefon und Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken nutzen, wenn ihnen dies nicht ausdrücklich verboten wurde.

Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn der Mitarbeiter Telefon und Internet übermäßig nutze. 80 bis 100 Stunden Internetnutzung pro Jahr seien nicht als übermäßig einzustufen.

Bei durchschnittlich 200 Arbeitstagen pro Jahr (bei Angestellten) heißt das umgerechnet: Eine halbe Stunde Surfen pro Tag. Bei einem angenommenen Jahresgehalt von 35.000 EUR (Arbeitgeberbrutto) läuft das auf einen Arbeitsausfall bzw. „Internetkosten“ von bis zu 2.200 EUR / Jahr hinaus. Die Kosten für den eigentlichen Internetzugang kann man da jedenfalls getrost vernachlässigen.

Der (ursprünglich vom Arbeitsgericht Wesel) genannte Wert dürfte vermutlich das Nutzungsverhalten an „internetfähigen“ Arbeitsplätzen treffend wiedergeben – und würde auch die leichte Verlagerung der Zugriffe vom Wochenende hin zu den Werk- / Arbeitstagen erklären, die zunehmend in den letzten Jahren beobachtet werden kann. Warum sollte man auch vom heimischen PC aus surfen, wenn es auch „kostenlos“ während der Arbeitszeit möglich ist.

Ich könnte jedenfalls durchaus verstehen, wenn – vor dem Hintergund dieser Rechtsprechung – Arbeitgeber künftig sehr viel häufiger die Internet-Nutzung während der Arbeitszeit vollständig untersagen und z.B. auf die Pausenzeiten verweisen …

(u.a. via www.pcwelt.de)

Wikipedia.de wegen Tron ‚abgeschaltet‘ (Update)

von Stefan Evertz am 19.01.06 um 23:10 Uhr |

Die freie Enzyklopädie Wikipedia kommt scheinbar nicht aus aus den Schlagzeilen heraus, nachdem bereits vor einem Monat die zum Teil kritisierte Qualität einzelner Einträge durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden sollte.

Seit dem 18. Januar ist nun unter der (Weiterleitungs-)Adresse www.wikipedia.de u.a. der folgende Text zu lesen:

Liebe Freunde Freien Wissens,
durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org) weiterzuleiten.

Eine Wikinews-Meldung (siehe auch de.wikinews.org) nennt den folgenden Grund für die einstweilige Verfügung:
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