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Copernic Desktop Search 2.01 – auch in deutsch

von Stefan Evertz am 19.10.06 um 22:42 Uhr |

Logo Copernic Desktop Search Kurz nachdem im September mein Dauer-Favorit in Sachen Desktopsuche (Copernic Desktop Search, siehe auch „Copernic Desktop Search – Herr der Daten-Massen„) das bereits im April absehbare Update auf die Version 2.0 bekommen hatte, wurde am 13. Oktober die Version 2.01 nachgelegt – leider alles nur in Englisch. Heute wurde nun auch die deutsche Version bereitgestellt – schön, dass der letzte Woche vom Support genannte Zeitrahmen stimmte 😉

Die aktuelle Version 2.01 kann unter www.copernic.com in deutsch (sowie in englisch, französisch und spanisch) heruntergeladen werden (Dateigröße: 4,4 MB) .

Laut der Ãœbersicht unter www.copernic.com[2] soll zum einen die Geschwindigkeit signifikant verbessert worden sein, wobei mir dies nicht besonders aufgefallen ist – schnell war die lokale Suchmaschine schon vorher. Spannender finde ich da die nun neu integrierten Elemente, die für eine weitere Verbesserung der Suchergebnissen sorgen:

  • Tippfehler bei Suchbegriffen können über die „smart query correction“ verringert werden („Meinen Sie“).
  • Unter „Eigene Suchen“ können abgespeicherte Suchabfragen mit einem Klick aufgerufen werden.
  • Ãœber den Suchoperator „near“ kann nach Begriffen gesucht werden, die nahe beieinander stehen.

Alles in allem also weiterhin das beste Tool, wenn es um die lokale Suche von Dateien aller Art geht 😀

Ressourcenfresser Opera: Version 9.0.2 ist da (Update)

von Stefan Evertz am 21.09.06 um 23:37 Uhr |

Heute wurde für den Browser Opera die Version 9.0.2 veröffentlicht. Wie unter www.golem.de zu lesen ist, sind dabei allerdings keine bahnbrechenden neuen Funktionen zu erwarten:

Mit Opera 9.02 wird ein Sicherheitsloch in dem Browser geschlossen und die neue Version bringt einige Fehlerkorrekturen. So wurde Hand an die Rendering-Engine gelegt, so dass Webseiten fehlerfrei dargestellt werden sollten.

Der Browser kann unter www.opera.com heruntergeladen werden; dort gibt es für deutschsprachige Nutzer auch die „International-Version“. Details zu den Änderungen an Opera gibt es im “Changelog” unter www.opera.com[2] (englisch).

Ein Wermutstropfen bleibt allerdings weiterhin: Die bereits unter „Opera 9 ist da (Update)“ beschriebenen Ressourcenprobleme sorgen nach wie vor bei meinem Windows-Rechner für eine umgehende Auslastung der CPU – so kann ich erfreulicherweise jederzeit durch den Start von Opera überprüfen, ob der Prozessor-Lüfter noch funktioniert… 😕

Update 22.09.06, 17:58 Uhr:
Nachdem zwei Kommentatoren berichteten, dass bei ihnen Opera völlig friedlich funktionieren würde, wurde ich doch nachdenklich. Ob die diversen Updates (seit der Version 7.X) vielleicht doch irgendwelche schädlichen Reste hinterlassen hatten? Kurz entschlossen habe ich Opera komplett deinstalliert und dann neu installiert. Und siehe da: Jetzt läuft er – und der Prozessor-Lüfter hat Pause.

Insofern ziehe ich hiermit meine Kritik am Ressourcenhunger von Opera zurück, auch wenn ich mich wundere, dass dieses Problem erst mit der Version 9.0 augenfällig wurde. Aber so sind sie halt, unsere Computer 🙄

Firefox / Thunderbird: 1.5.0.7 veröffentlicht

von Stefan Evertz am 16.09.06 um 7:44 Uhr |

Vorgestern wurde sowohl für den Browser Firefox als auch für das E-Mail-Programm Thunderbird ein Update auf die Version 1.5.0.7 veröffentlicht. Bei beiden Anwendungen sollen vor allem Sicherheitslücken geschlossen werden. Die Updates sind über die automatische Update-Funktion (Hilfe / Firefox aktualisieren bzw. Thunderbird aktualisieren) oder unter www.firefox-browser.de bzw. www.thunderbird-mail.de verfügbar.

Weitere (englischsprachige) Informationen zu den erfolgten Änderungen gibt es unter www.mozilla.org[1] (Firefox) und www.mozilla.org[2] (Thunderbird).

(via www.heise.de, www.golem.de)

Spamihilator: Filter mit Potential

von Stefan Evertz am 08.09.06 um 9:20 Uhr |

Nachdem ich vor einiger Zeit bereits über die Traffic-Konsequenzen von E-Mail-Spam und ein mögliches Gegenmittel, den Spam-Filter „Spamihilator“ (www.spamihilator.com, Windows), berichtet habe, habe ich (mit einer „jungfräulichen“ Installation des Filters ) weiter getestet und gemessen – und bin weiterhin angetan von der Software. Und nebenbei habe ich noch ein stetige Zunahme der Spam-Mengen festgestellt (im Juli +23%, im August +37%) bei einem bisherigen Höchstwert von etwa 5.600 Spam-Mails im August.

Wie die nachfolgende Auswertung über einen Zeitraum von drei Monaten zeigt, ist die Lern- bzw. Erfolgskurve des Filters mehr als vielversprechend:

Erkennungsrate Spamihilator

Während im ersten Monat bereits 79% des Spams erkannt wurde, stieg die Erkennungsrate im zweiten Monat auf knapp 90 % und hat sich im dritten Monat bei gut 95% eingependelt. Und um den verbleibenden Rest kümmern sich dann gerne die Spam-Filter meiner E-Mail-Clients 😈

Wer also mit den bisherigen Spam-Erkennungsraten seines E-Mail-Programms unzufrieden ist, für den könnte sich ein Blick auf Spamihilator lohnen 😉

Rechtsfragen 4: Was ist jetzt mit VirtualDub?

von Stefan Evertz am 18.08.06 um 9:09 Uhr |

Gestern mittag stutzte ich bei einer Meldung auf www.golem.de:

Ein offenbar nach weiteren Einnahmequellen suchender deutscher Webdesigner mahnt gerade aus Tschechien Webseiten-Betreiber ab, welche die etwa seit dem Jahr 2000 bekannte freie Video-Editing-Anwendung VirtualDub verlinken bzw. nennen. Auffällig ist dabei der geringe geforderte Schadensersatz, dass das Schreiben nicht von einem Anwalt kommt und die Wortmarke erst seit Ende Mai 2006 angemeldet ist.

Ein Beispiel der Abmahnung findet sich übrigens unter www.computerbase.de.

Irgendwie fühlte ich mich da ein wenig an die rechtlichen Querelen rund um die umstrittene Wortmarke „Explorer“ erinnert, die stets zu Ungunsten des damaligen „Markeninhabers“ verliefen (siehe z.B. www.heise.de im Jahr 2000):

Die Firma Symicron hat erneut einen Prozess um die Benutzung des Namens „Explorer“ verloren. Symicron hatte den Berliner Provider Speedlink abgemahnt, weil dieser auf seinen Webseiten einen Link zu dem Programm „FTP-Explorer“ anbot. Das Landgericht Berlin sah darin keine Verletzung der „Explorer“-Wortmarke von Symicron.

Eine durchaus sinnvoll klingende Empfehlung zum weiteren Vorgehen fand ich dann unter www.mein-parteibuch.de:

Im Gegensatz zu Golem empfehle ich jedoch nicht unbedingt die Einschaltung eines Anwaltes zur Abwehr der Forderung. Wenn Herr Kliemen nämlich leider nicht zum Ersatz der Kosten in der Lage sein sollte, dann bleiben die Empfänger des Briefes auf den Kosten für den Anwalt sitzen und haben erst durch die Beauftragung des Anwaltes einen tatsächlichen finanziellen Schaden. Ein freundliches Schreiben an Herrn Kliemen, dass man nicht gedenkt, sich abzocken zu lassen, und nun auf eine Entschuldigung von Herrn Kliemen wartet und Wiedergutmachung für den Ärger verlangt, dürfte meines Erachtens vollkommend ausreichend sein, um den Anspruch abzuwehren.

Einige Stunden später kam dann über www.golem.de[2] die „Entwarnung“ auf Basis einer Einschätzung zweier Berliner Rechtsanwälte:

Denn „VirtualDub“ ist ein seit Jahren bekanntes freies Programm zum Aufnehmen und Bearbeiten von Videos. Spätestens seit der „PowerPoint“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. April 1997 stehe fest, dass Computerprogramme dem Werktitelschutz unterliegen. Das bedeute, dass der Titel eines Computerprogrammes als solcher (ohne weitere Eintragung) einen Titelschutz genießt.
[…]
„So wird Herr Kliemen seinen Kuraufenthalt in Karlsbad wohl selbst bezahlen müssen und nicht die Fangemeinde der freien Videobearbeitungssoftware“, so die Anwälte. „Als Tipp für diese(!) Abmahnung kann nur geraten werden, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und Herrn Kliemen die Freiheit zu lassen, sein vermeintliches Recht gerichtlich durchzusetzen. Sollte allerdings eine einstweilige Verfügung gegen einen Seitenbetreiber ergehen, ist auf jeden Fall dagegen vorzugehen, unter den oben genannten Bedingungen dürfte dies erfolgreich sein.“

Gestern abend war dann aber unter www.lawblog.de eine etwas andere Einschätzung von Dominik Boecker zu lesen:

Die Konstellation ist also für die Betroffenen leider nicht so einfach und so risikolos, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Gerichte sind an die Markeneintragung auch im Falle einer bösgläubigen Eintragung gebunden. Man erinnere sich nur an die diversen “Explorer”-Verfahren, die viele Leute eine Stange Geld gekostet haben. Ich kann mir auch jetzt (bedauerlicherweise) vorstellen, dass Virtualdub eine Menge Geld von Personen kosten wird, die lediglich die Homepage von Avery Lee verlinkt haben. So einfach kann also nicht Entwarnung gegeben werden.

Zum einen scheint sich wieder mal die alte Weisheit zu bestätigen: Frage zwei „Experten“ und du bekommst zwei Meinungen 🙁

Und zum anderen frage ich mich natürlich: Welche Einschätzung stimmt denn nun?

Ich hoffe jedenfalls, dass die von Golem verbreitete Einschätzung die „richtige“ ist – und das nicht nur im Interesse der abgemahnten Webseitenbetreiber…:evil:

Nachtrag 22.08.06, 23:30 Uhr:
Nachzutragen ist noch eine weitere Einschätzung, die am 18.08.06 bei www.heise.de zu lesen war:

Der auf Markenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Jaschinski aus der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte sagte auf Anfrage von heise online, es spreche einiges dafür, dass es sich hier um eine so genannte „böswillige Markenanmeldung“ handle. Deshalb könne jedermann mit Aussicht auf Erfolg beim DPMA einen Antrag auf Löschung der Wortmarke aus dem DPMA-Register stellen. Zudem genieße der Hersteller der Software „Virtual Dub“ aller Voraussicht nach für den Softwarenamen auch in Deutschland einen so genannten „Werktitelschutz“, der älter und damit höher priorisiert sei. Treffe dies zu, sei eine vom Hersteller gewollte Verlinkung auf dessen Website unproblematisch.

„Die Empfänger von solchen Abmahnungen sollten sich entspannt zurücklehnen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass der Markeninhaber in dem einen oder anderen Fall zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt. Falls er auf Widerstand trifft, wird er aber auf Dauer mit seiner Masche höchstwahrscheinlich keinen Erfolg haben. Wer lieber aktiv werden will, kann auch mit Gegenabmahnung und Androhung einer negativen Feststellungsklage reagieren“, erläuterte Jaschinski. Völlig unklar sei auch, welcher Schaden durch die Verlinkung der Virtual-Dub-Homepage entstanden sein könne. Aus der Abmahnung gehe das nicht hervor. Vielmehr wirke der geltend gemachte Schaden als völlig „aus der Luft gegriffen“.

Ansonsten hat Dominic Boecker (Autor des oben zitierten Artikels im lawblog) per Kommentar verdeutlicht, dass seine Ãœberlegungen „auch kein Grund zur zu großen Sorge“ sein sollten.

Ich habe da jedenfalls weiterhin „Restzweifel“ und hoffe jetzt einfach mal, dass diese Posse in Kürze mit einem „Hat sich erledigt!“ abgeschlossen werden kann.