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Bookmarklet für Domain-Daten

von Stefan Evertz am 29.04.07 um 5:42 Uhr |

Leider sucht man es immer noch häufig vergebens: Das Impressum einer Website, das einem Details über Betreiber bzw. Inhaber der Website bzw. Domain verrät. Nun könnte man die entsprechenden Registrierungsstellen suchen und ansurfen, um die Daten zu ermitteln (z.B. www.nic.de für DE-Domains).

Oder man ruft einfach die Website auf, um deren Daten es geht, und benutzt dann ein kleines und hilfreiches Bookmarklet (Einfach den vorstehenden Link als Lesezeichen bzw. Favoriten speichern, z.B. per Rechtsklick). Nach dem Anklicken des so angelegten Lesezeichens werden dann die gewünschten Daten angezeigt; funktionieren sollte es in allen modernen JavaScript-fähigen Browsern.

Einige kleine Einschränkungen gibt es zwar. So werden zumindest EU-Domains nicht unterstützt, so dass hier z.B. der Besuch bei www.eurid.eu erforderlich ist. Weiterhin scheint vor der ersten Benutzung ein Besuch auf der Startseite des Dienstes (www.checkdomain.com) nötig zu sein, damit ein Cookie gesetzt werden kann; ansonsten führt das Bookmarklet zu einer Fehlermeldung.

Aber für die kleine Recherche zwischendurch habe ich das kleine Tool immer wieder als sehr hilfreich erlebt und habe es deshalb schon seit langem im Firefox immer griff- bzw. klickbereit. Und nebenbei demonstriert das Bookmarklet sehr eindrucksvoll, wie sinnlos die Bemühungen von manchen Domain-Inhabern sind, ihre Adresse im Impressum zu „tarnen“. Denn die Domain-Daten sind nun mal „öffentlich“ – Datenschutz hin oder her 🙄

Surfen im öffentlichen Dienst: Milliardenfache Verschwendung?

von Stefan Evertz am 14.04.07 um 15:38 Uhr |

Während unter www.heise.de[1] noch „Rechnungshof kritisiert private Internetnutzung in Berliner Verwaltung“ getitelt wurde, erregte der Titel bei www.spiegel.de wesentlich stärker mein Gemüt Interesse: „Private Surftouren für 50 Millionen Euro“

Und es ist in der Tat häßlich, aber nicht überraschend, was da laut taz der Landesrechnungshof Berlin festgestellt hat (siehe auch www.taz.de):

Insgesamt verfügen die Verwaltungen Berlins über schätzungsweise rund 60.000 bis 70.000 Computer mit Internetanschluss. Durch die missbräuchliche Verwendung von Arbeitszeit und Internetnutzung der Staatsdiener entstehen dem Land jährlich Kosten im Bereich von „deutlich über 50 Millionen Euro“, so der Bericht.

Der Betrag an sich ist schon „beeindruckend“. Wirklich erschreckend wird es aber, wenn man diese Werte auf die gesamte Bundesrepublik hochrechnet, was ich im folgenden in zwei Varianten versuchen möchte:

Variante A
Basis: Werte des Statistischen Bundesamtes für 2005, siehe auch www.statistik-portal.de):

Beschäftigte Berlin („Berlin“): 140.200
Beschäftigte öffentlicher Dienst („BRD“): 4.599.000
Berechnung: BRD / Berlin x 50 Millionen = 1.640.156.919 Euro – oder kurz gesagt: 1,6 Milliarden Euro!

Variante B
Laut www.statistik-portal.de[2] entstanden im Jahr 2005 dem Land Berlin 6,642 Mrd. Euro Personalkosten. Umgerechnet auf die 140.000 Beschäftigten (und ca. 1.600 Arbeitsstunden pro Jahr) kostet die einzelne Stunde knapp 30 Euro. Wenn man nun die laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (siehe auch „Private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz„) „als nicht übermäßig einzustufende“ Surfzeit von 100 Stunden pro Jahr ansetzt, entspricht dies knapp 3.000 Euro „Surfkosten“ pro Person. Bei 70.000 Computern würde dies auf jährliche Surfkosten von bis zu 200 Millionen Euro nur für das Land Berlin bzw. mehr als 6 Milliarden Euro für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst hinauslaufen.

Internet-Nutzung / Tag
Schauen wir uns nun noch kurz die tägliche Surfzeit an, die sich aus beiden Varianten ergeben würde. Wenn man den vom Landesrechnungshof genannten Schaden auf die Zahl der Computer bezieht, betragen die jeweiligen Kosten 713 Euro jährlich; bei einem durchschnittlichen Stundensatz von 29,60 Euro entspricht dies 24 Surfstunden pro Jahr. Die Zeit für die private Internetnutzung beträgt daher bei Variante A 7 Minuten pro Arbeitstag (bei 200 Tagen pro Jahr).

In Variante B wären es etwa 30 Minuten pro Arbeitstag (100 Stunden auf 200 Arbeitstage). Nicht nur an Arbeitsplätzen „mit Publikumsverkehr“ dürfte es allerdings schwer werden, eine halbe Stunde mit (privatem) Surfen zu verbringen – und die im Urteil genannten Werte sind sicherlich als Maximal- und nicht als Durchschnittswerte zu sehen. Die 7 Minuten (auf Basis der Rechnungshofs-Werte) scheinen mir allerdings sehr plausibel und auch realisierbar zu sein.

Erwähnenswert ist dann noch der Versuch des Berliner Innensenators Ehrhart Körting, die Höhe des „Schadens“ herunterzuspielen (siehe www.heise.de[2]):

Für abwegig halte er auch, aus der vermeintlich überwiegend privaten Nutzung des Internets einen Schaden von 50 Millionen Euro für das Land zu konstruieren, sagte Körting. Dieser geschätzte Schaden beruhe auf „tiefstem Gewerkschaftsdenken“, wer privat im Internet unterwegs ist, arbeite nicht und verschwende öffentliches Geld. „Nein, es kommt nicht nur auf die Zeit an, es kommt auf die Leistung an“, betonte der Innensenator. Es gebe eine Dienstvereinbarung für die öffentliche Verwaltung, das Internet nur in Ausnahmefällen privat zu nutzen. „Doch es ist weltfremd, die private Nutzung ganz verbieten zu wollen, wenn die Mitarbeiter ihren Job top erledigen.“

Es ist sicherlich erfreulich, dass sich der Innensenator vor seine Mitarbeiter stellt. Das Argument hinkt allerdings ein wenig: Auch wenn die Mitarbeiter die geforderte Leistung erbringen, kann etwas mit Stellenzuschnitten und Arbeitsplatzbeschreibungen nicht stimmen, wenn noch Zeit für private Surftouren verfügbar ist – egal ob nun 7 oder 30 Minuten pro Tag. Es würde mich nicht wundern, wenn dieses Argument als Bumerang den Kopf des Innensenators kostet trifft.

Fazit
Man kann sich insgesamt durchaus über die Belastbarkeit der genannten und berechneten Zahlen streiten. Gerade die Werte der Variante B dürften angesichts des wachsenden Leistungsdrucks auch im öffentlichen Dienst nur schwer zu erreichen sein. Und selbst die vom Landesrechnungshof ermittelten Werte basieren auf stichprobenartiger Erhebung der aufgerufenen Seiten, ohne die zeitliche Dimension zu berücksichtigen.

Andererseits befürchte ich, dass der Umfang der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz mit 7 Minuten pro Tag bestenfalls einen Minimalwert darstellt und wohl eher als Spitze des Eisbergs anzusehen ist…

Ich glaube übrigens nicht, dass es hier einen erwähnenswerten Unterschied zwischen öffentlichen oder privaten Arbeitgebern gibt. Obwohl, einen kleinen Unterschied gibt es dann doch: Die Privatunternehmen bzw. deren Beschäftigten verschwenden nicht auf diese Weise mindestens 1 Milliarde „unserer“ Steuergelder pro Jahr!

Insofern ist es ganz sicher nicht damit getan, nur auf die Berliner Senatsverwaltung zu blicken – ich sehe leider keinen Grund, warum das Problem nicht genauso bei allen anderen öffentlichen Verwaltungen auftreten sollte. Es wundert mich daher schon, warum noch niemand obige Berechnungen angestellt hat. Oder liege ich mit meinen Berechnungen und Ãœberlegungen so sehr falsch? Irgendwie hoffe ich das jedenfalls… 👿

YouTube: Abmahnung aus dem Glashaus

von Stefan Evertz am 15.11.06 um 23:24 Uhr |

Bisher hat mich YouTube vor allem immer wieder durch ungewöhnliche Videos überrascht – bis ich über den Artikel von Michael Arrington stolperte, in dem er von einer Abmahnung durch YouTube berichtet, weil er auf seinem Server eine Funktion anbietet, um den Download von YouTube-Videos zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (Ähnliche „Tools“ gibt es mittlerweile wie Sand am Meer, siehe auch „Videos von Google und YouTube speichern„). Besonders wundert er sich dabei über seinen angeblichen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Videohosts (siehe www.techcrunch.com):

We created the tool only after a careful review of YouTube’s Terms of Use, which state “If you download or print a copy of the Content for personal use, you must retain all copyright and other proprietary notices contained therein.” The letter, however, states “The YouTube’s Terms of Use also allows users to access videos only through the functionality of the YouTube website via streaming on the Web, and it disallows the functionality of downloading videos.” Not only am I unable to find that language in YouTube’s Terms of Use, it directly conflicts with the language I did find and quoted above.

Insgesamt finde ich diese Abmahnung jedenfalls etwas skurril. Die rechtliche Basis scheint – zumindest aus meiner persönlichen Sicht als juristischer Laie – ziemlich wackelig zu sein, auch wenn das amerikanische Rechtssystem möglicherweise „Schlenker“ zulässt, die ich mir einfach nicht vorstellen kann.

Vielleicht ist diese Abmahnung auch nur eine kleine Revanche für das „Ausplaudern“ des YouTube-Verkaufs an Google (siehe auch „Mediendynamik: Google und der Kauf von YouTube (Update)„).

Wirklich eigenartig finde ich aber, dass „ausgerechnet YouTube“ die Urheberrechts-Keule schwingt. Gerade von dem Dienst, über den ich immer wieder von möglichen bzw. unterstellten Urheberrechtsverletzungen lese, hätte ich hier wohl etwas mehr Zurückhaltung erwartet. Vielleicht machen mit frischem (Google-)Geld gefüllte Kassen aber auch einfach übermütig… 😕

(u.a. via www.golem.de)

Petition gegen Wahlcomputer

von Stefan Evertz am 20.10.06 um 12:30 Uhr |

Was an dem „guten alten“ Stimmzettel falsch sein soll, erschließt sich mir bis heute nicht. Wenn man auch nur der geringste Zweifel am Ergebnis einer Wahl hat, geht man in den Keller, holt die Stimmzettel und zählt einfach nochmal. Und selbst bei den „Lochkarten“ in Florida, die 2000 bei den US-Präsidentschaftswahlen für spannende Momente sorgten (siehe auch www.wahlrecht.de), bestand zumindest eine gewiße Chance, das Stimmverhalten nachträglich zu prüfen.

Seit einiger Zeit verfolge ich daher mit wachsender Sorge die aktuelle Entwicklung in Sachen „Wahlcomputer“ (eine lesenswerte Zusammenfassung findet sich übrigens bei DonDahlmann unter don.antville.org). Und auch die vom Chaos Computer Club vorgelegte, vernichtende Analyse der Wahlcomputer der Firma Nedap (siehe auch www.ccc.de) trug nicht zu meiner Beruhigung bei.

Insofern kann ich nur sehr nachdrücklich an alle Leser appellieren, sich an der aktuell stattfinden Petition zur „ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wählgeräten)“ zu beteiligen – wenn euch euer Stimmrecht lieb ist:

Online-Petition: itc.napier.ac.uk

Und ja: Es handelt sich um die offizielle „Adresse“ des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages… 😕

Der Chaos Computer Club bring es abschließend unter www.ccc.de[2] auf den Punkt:

Die faktische Nichtüberprüfbarkeit der Auszählung einer Computerwahl durch den Bürger verletzt die fundamentalen Grundsätze der Demokratie in Deutschland und muss daher unterbunden werden. Einzig eine Wahl mit Zettel und Stift kann von normalen Bürgern mit einfachen Mitteln überprüft werden. Die DDR-Oppositionsbewegung hat dies im Mai 1989 eindrucksvoll bewiesen.

In den letzten 24 Stunden sind übrigens mehr als 2.000 neue Unterzeichner hinzugekommen (aktueller Stand 12:29 Uhr: 3.015 Personen), aber auch dort gilt: Jede Stimme zählt!

(u.a. via www.golem.de, www.golem.de[2])

Bildblog: Feuer mit Öl bekämpfen?

von Stefan Evertz am 13.10.06 um 20:06 Uhr |

Die Aktion „Bild-Leser-Reporter“ (siehe z.B. www.bildblog.de) finde ich alles andere als witzig – und spätestens, wenn irgendwelche Gaffer an Unfallstellen auch gleich Handy oder Fotoapparat zücken, wird es wirklich widerlich.

Irritiert lese ich allerdings gerade von einem bestenfalls „unorthodoxen“ Experiment des BILDblogs (siehe auch www.bildblog.de[2]):

Denn nachdem das Landgericht Berlin vor ein paar Jahren entschieden hat, dass „Bild“-Chef Kai Diekmann „bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer sucht“ und deshalb „weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechtes belastet wird“, wollen wir Diekmanns Persönlichkeitsrecht erneut einer Belastungsprobe aussetzen.

Ab sofort sucht BILDblog die besten Diekmann-Fotos.

Udo Vetter kommentiert unter www.lawblog.de:

Zur Leserreporter-Aktion der Bildzeitung heißt es:

In einigen Fällen gingen die Fotografierten bereits mit Erfolg juristisch gegen die Veröffentlichungen vor.

Wieso das umgekehrt nicht klappen sollte, verrät BILDblog leider nicht.

Und ich werde das Gefühl nicht los, dass die „knipsenden“ Personen bei der absehbaren Verletzung der jeweiligen Persönlichkeitsrechte im Falle nachfolgender Rechtsstreitigkeiten im Regen stehen könnten – sowohl die „Bild-Leser-Reporter“ als auch die Bild-Lieferanten des BILDblogs.

Und auch sonst scheint mir das jetzt gestartete „Experiment“ keinen Deut besser zu sein als die unsägliche Aktion des Springer-Blatts. Aber jeder so wie er mag 😕