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Handy abschalten

von Stefan Evertz am 20.09.06 um 7:29 Uhr |

Manche Menschen wissen offensichtlich nicht genau, wann die Nutzung eines Mobiltelefons angezeigt ist – und wann nicht. So erlebe ich es jedenfalls seit diversen Jahren immer wieder und auch immer häufiger – sei es nun in irgendeiner Fußgängerzone dieses Landes, in den Verspätungssammlern der Bahn (aka „Zug“) oder auf der Toilette bei der Messe CeBit in Hannover.

Die folgende Variante, die Störungsquelle abzuschalten, dürfte zwar juristisch als „Sachbeschädigung“ durchgehen, gibt aber durchaus meine Gefühlswelt wieder, wenn ich unfreiwilliger Zeuge banaler mobiler Kommunikation werde…

Also: Nicht nachmachen, aber trotzdem genießen 👿

[flash]http://www.youtube.com/watch?v=hut3VRL5XRE[/flash]

(via www.basicthinking.de/blog via vowe.net)

Erfolg mit der Rückrufmasche

von Stefan Evertz am 01.09.06 um 11:05 Uhr |

Es dürfte eine alte Juristenweisheit sein:

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge

Etwas fassungslos stieß ich gestern auf die folgende Meldung bei de.news.yahoo.com, nachdem Robert die Nachricht im Autoradio vernommen hatte (siehe auch www.basicthinking.de/blog):

Obwohl er Zehntausende von Telefonkunden mit Lockanrufen zum Anwählen einer teuren 0137er-Nummer verführt hat, geht ein 55-jähriger Kaufmann aus Fuldabrück bei Kassel straffrei aus. Das Kasseler Amtsgericht stellte das Verfahren gegen den Mann am Montag ohne Auflagen zu Lasten der Staatskasse ein. Es sei fraglich, ob die Geschäfte des Angeklagten als Betrug gewertet werden könnten, erklärte der Vorsitzende des Schöffengerichts.

Im April und Mai 2003 hatte der Mann per Computer mehrere hunderttausend Mobiltelefon- und Festnetznummern in ganz Deutschland anwählen lassen. Die Verbindungen sollen dabei stets nach dem ersten Klingeln wieder abgebrochen worden sein, um die Angerufenen zu einem Rückruf bei der auf dem Display angezeigten Nummer mit der Vorwahl 0137 zu bewegen – für mindestens 84 Cent pro Telefonat. Knapp 140 000 Anrufer sollen dem Angeklagten so einen Gewinn von mehr als 80 000 Euro beschert haben. […]

Nach Überzeugung des Gerichts ist das jedoch «noch nicht unbedingt Betrug». Schließlich seien die Anrufer nicht getäuscht worden: Sie hätten sehen können, dass sie eine kostenträchtige 0137er-Nummer wählen. Auch das Fehlen eines «Kommunikationswillens» seitens des Angeklagten könne man nicht ohne Weiteres annehmen. Den Anrufern sei eine Bandansage vorgespielt worden, die sie zur Teilnahme an einem Gewinnspiel aufgefordert habe. Zwar hätte der Angeklagte betrügerisch gehandelt, wenn es die beworbene Lotterie gar nicht gegeben haben sollte. Das aber sei heute nicht mehr nachzuweisen.

Einen Hauch von Hoffnung für Betroffene (und für eine hoffentlich folgende Revision) lese ich allerdings aus dem Hinweis bei www.dialerschutz.de heraus:

Lockanrufe mit 0137-Nummern sind seit gut vier Jahren ein teures Ärgernis vor Telefon- und Handybesitzer. Der Kasseler Beschluss, so skandalös er erscheint, ist dennoch kein Freibrief für andere Abzocker. Zum einen wird den Opfern in den gängigen Fällen keine Bandansage mit einem Gewinnspiel vorgespielt – sie landen in der Regel einfach nur bei Zählcomputern. Und zum anderen ist die Entscheidung eines einzelnen Amtsgerichts für andere Gerichte oder Ermittlungsbehörden in keinster Weise bindend. So entschied zum Beispiel das Landgericht Hildesheim im Februar 2004, dass Lockanrufe mit 0190-Nummern eben doch gewerbsmäßigen Betrug darstellen (Urteil vom 15. Februar 2004, 26 KLs 16 Js 26785/02).

(via www.boocompany.com)

Und mir stellen sich da noch einige Fragen:

  • Unschuldsvermutung hin oder her – Müsste hier nicht ausnahmsweise der Beklagte beweisen, dass es das Gewinnspiel wirklich gab?
  • Und ist das zufällige Anrufen von (Privat-)Personen nicht ein unzulässiger Cold Call, gegen den man parallel vorgehen könnte? (siehe auch de.wikipedia.org):

    Unerwünschte Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen in Form sogenannte „Initiativ-Anrufe“ („Cold-Calls“, Lehnübersetzung „Kalte Anrufe“) ist in Deutschland nach §7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb eine „unzumutbare Belästigung“ und unzulässig, wenn nicht vorher eine Einverständniserklärung vorliegt.

    Hier müßte sich doch auch juristisch etwas machen lassen, wenn schon mein Alternativ-Vorschlag zum Thema „Cold Calls“ nicht praktikabel ist. 🙄

Ich hoffe jedenfalls, dass diese Rechtsprechung so keinen bleibenden Bestand hat – und das nicht nur, weil das meinem persönlichen Rechtsempfinden entspricht, sondern weil ich selber schon solche störenden „Entgangenen Anrufe“ im Handy hatte… 👿

Zitate: Benutzerfreundlichkeit von Computer und Telefon

von Stefan Evertz am 17.08.06 um 9:19 Uhr |

Das folgende Zitat geistert seit diversen Jahren in meinem Kopf herum und beschreibt ziemlich treffend die – bisher unerfüllte – Wunschvorstellung eines benutzerfreundlichen Computers:

Ein Computer sollte so einfach zu benutzen sein wie ein Telefon: Man nimmt den Hörer ab und ist „online“.

(Die Quelle ist mir leider nicht bekannt, wobei es möglicherweise von Scott McNealy stammen könnte, dem ehemaligen CEO von SUN; über Hinweise per Kommentar würde ich mich sehr freuen)

Dass man es auch genau andersherum sehen kann, zeigt ein Zitat unter www.onlinekosten.de, auf das ich bei www.basicthinking.de/blog gestossen bin:

„Ich habe immer den Traum gehabt, dass ein Computer so einfach zu benutzen ist wie ein Telefon“, sagt Bjarne Stroustrup, Erfinder der Programmiersprache C++. „Heute ist mein Traum wahr geworden: Ich verstehe nicht mehr, wie ich mein Telefon benutzen kann.“

Bei diesem Ausspruch muss er eines der modernen Handies im Sinn gehabt haben, auch wenn das Zitat laut de.wikiquote.org schon von 1990 stammt… 🙄

Jamba-Kindersicherung: Schutz mit Tücken?

von Stefan Evertz am 21.12.05 um 14:43 Uhr |

Der Klingeltonanbieter Jamba hat gestern die „Jamba! Kindersicherung“ eingeführt, mit der Eltern verhindern können, dass über das Handy ihrer Kinder kostenpflichtige Abos abgeschlossen werden können:

Nach Eingabe der jeweiligen Rufnummer unter www.jamba.de/dow/guardian wird an die angegebene Rufnummer per SMS ein Passwort geschickt, mit dem dann die Nutzung der (Abo-)Dienste von Jamba gesperrt werden kann.
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Digitale Flugzeug-Probleme

von Stefan Evertz am 17.12.05 um 13:45 Uhr |

Im Namics Weblog wurde anlässlich des Jungfernfluges des Airbus A380 im April 2005 (siehe z.B. www.heise.de/newsticker) auf der Website des Herstellers eine durchaus unterhaltsame Fehlermeldung gefunden – solange man sich die Fehlermeldung nicht auf einem Monitor im Cockpit eines Flugzeugs vorstellt… 🙁

Server Error bei A380 (-Website)
Quelle: blog.namics.com

Dazu passt dann auch die Ausgabe 03/99 der c’t-Schlagseite: www.heise.de/ct/schlagseite/

Wenn man über die zunehmende Software-Abhängigkeit von Fortbewegungsmitteln wie dem Flugzeug – oder dem Auto – nachdenkt, scheinen mir jedenfalls die Debatte über ein Ende des Handyverbots (siehe auch www.spiegel.de) noch nicht die ganze Bandbreite der „elektrischen“ Gefahren des Fliegens abzudecken… :-/

(via bloggingtom.ch)