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GEZ-Gebühren für Webserver?

von Stefan Evertz am 18.05.06 um 10:56 Uhr |

Während mittlerweile zur eingereichten Klage gegen GEZ-Gebühr für PC unter www.vrgz.org Details der Verfassungsbeschwerde zu finden sind, wurde das Thema nun auch bei Telepolis in einem ausführlichen Artikel (www.heise.de/tp) aufgearbeitet.

Besonders nachdenklich stimmten mich dabei die schriftlichen Äußerungen von Dr. Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk, der ausdrücklich darauf hinweist, dass „ich nachfolgend nicht für die ARD sprechen kann, weil wir uns gerade zu dem genannten Fragenkomplex erst in der Abstimmung befinden“ (siehe www.heise.de/tp[2]):

Frage 8
Ich habe einen eigenen gemieteten Webserver in einem Rechenzentrum aufgestellt. Dieser ist für Wartungszwecke natürlich auch imstande, selbst nach außen aufs Internet zuzugreifen und hat einen (normal abgeschalteten) Bildschirm. Begründet dies eine zusätzliche Gebührenpflicht? Und wenn ja, bei mir oder beim Rechenzentrum?

Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.

Ãœber die denkbaren Folgen der Wahrnehmung von Webservern als „Fernseher“ wird derweil bei www.boocompany.com nachgedacht:

Was sind die Konsequenzen? Die Provider wollen aus vorgeschobenen Sicherheitsbedenken ihre Kunden nicht in ihre Rechenzentren lassen, während die Fernsehbesitzer natürlich ihre Fernsehgeräte nutzen möchten. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, wie Tausende von Kunden mit Sessel oder Schaukelstuhl unterm Arm vor den Rechenzentren stehen und Einlass begehren. Heiße Demonstrationsschlachten und eine riesige Klagewelle sind zu erwarten.

Ich muss gestehen, dass ich im Moment nicht abschätzen kann, ob nun Webserver eine zusätzliche monatliche GEZ-Gebühr verursachen werden. Wenn ich die Rückmeldung vom SWR lese, bezweifle ich sogar ein wenig, dass die Öffentlich-Rechtlichen das zu diesem Zeitpunkt genau wissen.

Was aber hätte es für Auswirkungen, wenn wirklich jeder Webserver ein „zum Rundfunkempfang geeignetes, gebührenpflichtiges Gerät“ wäre? Zeit also, ein bisschen herumzustöbern und den Taschenrechner bereitzuhalten…
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Klage gegen GEZ-Gebühr für PC eingereicht

von Stefan Evertz am 01.04.06 um 1:01 Uhr |

Die ab dem 01.01.2007 anstehende Rundfunkgebührenpflicht für PC ärgerte mich eigentlich schon, seitdem ich davon das erst Mal las – und dieser Ärger wuchs noch angesichts der finanziellen Größenordnung von bis zu 163 Millionen Euro pro Jahr, wie www.spiegel.de am 7. Februar ausgerechnet hat:

Peanuts in der Tat – für ein Großunternehmen. Anders sieht die Sache für Freiberufler aus. Etwa 800.000 davon gibt es in Deutschland derzeit, sie alle müssen künftig nicht nur für den Fernseher zu Hause, sondern auch für den überlebensnotwendigen Rechner im Büro Gebühren zahlen – weil man damit ja heimlich Fernsehen könnte. Oder vielleicht auch, weil sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kostspielige und ausgedehnte Internetangebote leisten, wer weiß.

Bei www.pcwelt.de hat man am 10. Februar bei der GEZ nachgefragt, die u.a. mit folgenden Angaben antwortete:

Auch im nicht-privaten Bereich bleiben PCs von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab 01.01.2007 lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb, ein Selbstständiger kann also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 17,03 Euro im Monat belastet werden.

204 Euro pro Jahr dafür, dass ich auf meinem Büro-PC in den zahllosen Internetseiten der Öffentlich-Rechtlichen herumsurfen kann – oder mir alle Tagesschau-Sendungen seit 2000 ansehen könnte. Wirklich ein Spitzenpreis für ein Angebot, dass ich sonst nirgendwo im Internet bekomme :-/

Ich war daher sehr erfreut, dass nun jemand einen ersten juristischen Stein gegen diese – meines Erachtens sinnlose – „Internetsteuer“ wirft. Bei www.netzeitung.de ist zu lesen:

Die «Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler» (VRGZ) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die künftige Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PC. Die Beschwerdeführer sind laut einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» («FAZ») drei Freiberufler und Gewerbetreibende, die von der Neuregelung direkt betroffen sind. Das Gericht bestätigte am Freitag den Eingang der Beschwerde.

Ich muss gestehen, dass ich die Seriösität dieser Vereinigung nicht beurteilen kann. Auch die genaue Begründung der Verfassungsbeschwerde kenne ich (noch) nicht. Das dürfte allerdings nichts an meiner Zufriedenheit ändern, sollte auf diesem Wege die Ausdehnung der Gebührenpflicht für Computer (und Handies) fallen 😉

Interessant fand ich übrigens noch einen Eintrag in den FAQ unter www.gez.de

1. Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?
Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.

Im Sinne dieser Antwort hätte ich abschließend einen guten Vorschlag für die Öffentlich-Rechtlichen: Packt doch einfach nur das „Fernsehprogramm“ eurer Sender ins Internet – und kassiert von interessierten Besuchern für den Rest. Damit werdet ihr bestimmt noch viel mehr als 163 Millionen verdienen 😈