Während mittlerweile zur eingereichten Klage gegen GEZ-Gebühr für PC unter www.vrgz.org Details der Verfassungsbeschwerde zu finden sind, wurde das Thema nun auch bei Telepolis in einem ausführlichen Artikel (www.heise.de/tp) aufgearbeitet.
Besonders nachdenklich stimmten mich dabei die schriftlichen Äußerungen von Dr. Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk, der ausdrücklich darauf hinweist, dass „ich nachfolgend nicht für die ARD sprechen kann, weil wir uns gerade zu dem genannten Fragenkomplex erst in der Abstimmung befinden“ (siehe www.heise.de/tp[2]):
Frage 8
Ich habe einen eigenen gemieteten Webserver in einem Rechenzentrum aufgestellt. Dieser ist für Wartungszwecke natürlich auch imstande, selbst nach außen aufs Internet zuzugreifen und hat einen (normal abgeschalteten) Bildschirm. Begründet dies eine zusätzliche Gebührenpflicht? Und wenn ja, bei mir oder beim Rechenzentrum?
Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.
Ãœber die denkbaren Folgen der Wahrnehmung von Webservern als „Fernseher“ wird derweil bei www.boocompany.com nachgedacht:
Was sind die Konsequenzen? Die Provider wollen aus vorgeschobenen Sicherheitsbedenken ihre Kunden nicht in ihre Rechenzentren lassen, während die Fernsehbesitzer natürlich ihre Fernsehgeräte nutzen möchten. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, wie Tausende von Kunden mit Sessel oder Schaukelstuhl unterm Arm vor den Rechenzentren stehen und Einlass begehren. Heiße Demonstrationsschlachten und eine riesige Klagewelle sind zu erwarten.
Ich muss gestehen, dass ich im Moment nicht abschätzen kann, ob nun Webserver eine zusätzliche monatliche GEZ-Gebühr verursachen werden. Wenn ich die Rückmeldung vom SWR lese, bezweifle ich sogar ein wenig, dass die Öffentlich-Rechtlichen das zu diesem Zeitpunkt genau wissen.
Was aber hätte es für Auswirkungen, wenn wirklich jeder Webserver ein „zum Rundfunkempfang geeignetes, gebührenpflichtiges Gerät“ wäre? Zeit also, ein bisschen herumzustöbern und den Taschenrechner bereitzuhalten…
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