Eltern und Mieterschutz

von Stefan Evertz am 09.07.06 um 8:41 Uhr |

Aus der Tagespost:

Auch wenn noch nicht klar ist, ob der geplante Auszugstermin (Sonntag, 09.07.2006) eingehalten werden kann, freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die ursprünglich befürchtete Terminkollision (WM-Finale mit deutscher Beteiligung) durch höhere Gewalt verhindert werden konnte.

Gleichzeitig müssen wir Sie aber informieren, dass die zuletzt in der Hausgemeinschaft laut gewordenen Beschwerden dazu geführt haben, dass das zunächst auf 300 Tage (umgangssprachlich: 9 Monate) befristete Mietverhältnis fristgerecht gekündigt werden musste. Sollten Sie nicht gewillt sein, dieser Kündigung in den nächsten zwei Wochen Folge zu leisten, aus der bewohnten Immobilie auszuziehen und diese wieder an die ursprüngliche Eigentümerin zurückzugeben, sehen wir uns leider gezwungen, eine Räumungsklage anzustrengen.

Freut mich ja, dass der Mieter sich in der Wohnung wohl fühlt. Aber an die Vermieter denkt mal wieder keiner. Wir haben es hier jedenfalls mit einem der kleinsten Mietnomaden zu tun, von dem ich je gehört habe – und bald sicher auch mit dem süßesten 😉

Ein Gedanke zu „Eltern und Mieterschutz

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