Klage gegen GEZ-Gebühr für PC eingereicht

von Stefan Evertz am 01.04.06 um 1:01 Uhr |

Die ab dem 01.01.2007 anstehende Rundfunkgebührenpflicht für PC ärgerte mich eigentlich schon, seitdem ich davon das erst Mal las – und dieser Ärger wuchs noch angesichts der finanziellen Größenordnung von bis zu 163 Millionen Euro pro Jahr, wie www.spiegel.de am 7. Februar ausgerechnet hat:

Peanuts in der Tat – für ein Großunternehmen. Anders sieht die Sache für Freiberufler aus. Etwa 800.000 davon gibt es in Deutschland derzeit, sie alle müssen künftig nicht nur für den Fernseher zu Hause, sondern auch für den überlebensnotwendigen Rechner im Büro Gebühren zahlen – weil man damit ja heimlich Fernsehen könnte. Oder vielleicht auch, weil sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kostspielige und ausgedehnte Internetangebote leisten, wer weiß.

Bei www.pcwelt.de hat man am 10. Februar bei der GEZ nachgefragt, die u.a. mit folgenden Angaben antwortete:

Auch im nicht-privaten Bereich bleiben PCs von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab 01.01.2007 lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen, unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb, ein Selbstständiger kann also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 17,03 Euro im Monat belastet werden.

204 Euro pro Jahr dafür, dass ich auf meinem Büro-PC in den zahllosen Internetseiten der Öffentlich-Rechtlichen herumsurfen kann – oder mir alle Tagesschau-Sendungen seit 2000 ansehen könnte. Wirklich ein Spitzenpreis für ein Angebot, dass ich sonst nirgendwo im Internet bekomme :-/

Ich war daher sehr erfreut, dass nun jemand einen ersten juristischen Stein gegen diese – meines Erachtens sinnlose – „Internetsteuer“ wirft. Bei www.netzeitung.de ist zu lesen:

Die «Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler» (VRGZ) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die künftige Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PC. Die Beschwerdeführer sind laut einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» («FAZ») drei Freiberufler und Gewerbetreibende, die von der Neuregelung direkt betroffen sind. Das Gericht bestätigte am Freitag den Eingang der Beschwerde.

Ich muss gestehen, dass ich die Seriösität dieser Vereinigung nicht beurteilen kann. Auch die genaue Begründung der Verfassungsbeschwerde kenne ich (noch) nicht. Das dürfte allerdings nichts an meiner Zufriedenheit ändern, sollte auf diesem Wege die Ausdehnung der Gebührenpflicht für Computer (und Handies) fallen 😉

Interessant fand ich übrigens noch einen Eintrag in den FAQ unter www.gez.de

1. Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?
Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.

Im Sinne dieser Antwort hätte ich abschließend einen guten Vorschlag für die Öffentlich-Rechtlichen: Packt doch einfach nur das „Fernsehprogramm“ eurer Sender ins Internet – und kassiert von interessierten Besuchern für den Rest. Damit werdet ihr bestimmt noch viel mehr als 163 Millionen verdienen 😈

10 Gedanken zu „Klage gegen GEZ-Gebühr für PC eingereicht

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  3. Rolf Goebert

    Wieder einmal ist zu beobachten das die schon manische Geldbeschaffungswut nicht nur des Staates, sondern auch solcher Organisationen wie der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten immer bizarrere Blüten treibt.
    Dabei werden Werte wie Ethik, Moral und normales Rechtempfinden mit Füßen getreten.
    Den Volkszorn, der nach solch einer Entscheidung wie dem neuen Rundfunkstaatsvertrag in anderen Ländern Millionen Bürger auf die Strasse treiben würde, braucht in Deutschland niemand fürchten.
    Solange sich noch Auto und Urlaub finanzieren lassen wird halt nicht demonstriert.
    Dabei wären die im öffentlich rechtlichen Rundfunk immer mehr zunehmenden dümmlichen Serien, Klamaukveranstaltungen und die übelsten Meinungsmachkampagnen der sogenannten „objektiven“ Journalisten mit den bisherigen Rundfunkgebühren mehr als gut genug bezahlt.
    Es ist auch fraglich ob die eingereichte Verfassungsklage bei der seit vielen Jahren stattfindenden Aushöhlung unseres Rechtssystems zum erwünschten Erfolg führt.
    Doch wäre es zu wünschen, daß das Bundesverfassungsgericht endlich einmal diesen Abzockern, die das Recht mit Füssen treten, eine deutliche Abfuhr erteilt.

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  5. Thomas

    1. Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen?
    Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.

    Das sagt ja schon aus, daß eine Gebühr für PC-Empfang unrechtlich ist. Denn Radio und Fernsehen als Rundfunk werden über elektromagnetische Wellen übertragen. Nicht jedoch über Leitungen.
    Damals, als die Sendungen wirklich nur über Wellen verbreitet werden konnten, war eine Gebühr unvermeidlich. Denn es wurden rund um die Uhr Wellen hoher Intensität erzeugt udn abgestrahlt, ohne daß man wissen konnte wer wann wo die Wellen abgreift. Die damalige Technik war auch der Grund warum die Gebühren für einzelne Geräte erhoben wurden. Denn ein Empfänger nahm Sendeleistung auf und beeinträchtigte damit den Empfang in der Nachbarschaft und zwang die Sender zur erhöhten Sendeleistung.

    Das sind Rechtfertigungen die heute nicht mehr gültig sein können. Für Produktion und Gestaltung entstehen keine Mehrkosten, denn die Sendungen sind bereits für Rundfunkabstrahlung bezahlt. Und für den Empfang entstehen überhaupt keine Unkosten! Egal ob über Kabelfernseher, PC oder Handy die Lieferkosten übernimmt bereits der Empfänger und entrichtet sie an seinen Kabeleinspeiser bzw. Provider.

    Und selbst technisch betrachtet wird kein Rundfunk empfangen. Nicht direkt: denn Kabelfernsehern, PCs, Handy fehlen die passenden Antennen und Schwingkreise um Radiowellen zu emfpangen. Und nicht indirekt: denn empfangen wird nichts was die Sender uns geben, sondern was der Provider bzw. Kabeleinspeiser uns gibt.
    Um die Sache zu überspitzen: es ist praktisch möglich, daß ein Kumpel der Fernsehen empfängt das gesamte öffentlich rechtliche Programm in Echtzeit auf DVD brennt und mir stündlich in den Briefkasten legt. Wer so oberflächlich (und habgierig) argumentiert wie die Ministerkonferenz, der müßte nun *alle* *Briefkästen* zu ’neuartige‘ Rundfunkempfänger erklären und gebührenpflichtig machen.

  6. Oliver

    Ich habe etwas recherchiert und bisher noch nicht die einfachste Begründung gefunden, die es meiner Meinung nach für die Verfassungswidrigkeit gibt:

    Art. 73 Abs. 7 GG gibt dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Telekommunikation. Gesetze zum „Rundfunk“ über Internet, die von den Ländern verabschiedet werden, sind damit bereits formal verfassungswidrig.

    Das ist so ähnlich wie beim umgekehrten Fall, wo das geplante Anti-Rauch-Gesetz gar nicht vom Bund beschlossen werden konnte, weil es ausschließliche Kompetenz der Länder ist. Nur hat man es da noch gerade eben rechtzeitig gemerkt…

    Damit bleibt mir nur eins – anmelden, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und dann Klage vor dem Verwaltungsgericht (um eine Verfassungsbeschwerde einbringen zu können, muß der reguläre Rechtsweg erschöpft werden).
    Die häufig zu findenden Tips, nur „unter Vorbehalt“ zu zahlen, um das Geld, wenn die bereits eingereichte Verfassungsbeschwerde entschieden ist, zurückzuerhalten, halte ich für einen sehr gefährlichen Rat.
    Der Gebührenbescheid ist nämlich ein Verwaltungsakt. Ein solcher wird, wenn nicht binnen eines Monats widersprochen wird, wirksam – selbst dann, wenn er rechtswidrig ist (nur bei Nichtigkeit gilt etwas anderes, aber die Anforderungen an eine Nichtigkeit sind sehr hoch). Selbst ein Widerspruch führt übrigens nicht dazu, daß man nicht zahlen müsste.
    Wird der Widerspruch abgelehnt und man legt keine Klage ein, hat man wieder verloren: auch dann wird der rechtswidrige Bescheid rechtskräftig.
    Sinn macht es hingegen, mit dem Widerspruch einen Antrag auf Aussetzung der Entscheidung bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Verfassungsbeschwerde zu stellen. Dann braucht die GEZ nämlich bis dahin nicht zu entscheiden, man zahlt die paar Euro und erst wenn das Verfassungsgericht entschieden hat, gibt es das Geld (verzinst) zurück.
    Stellt man den Antrag auf Aussetzung der Entscheidung über den Widerspruch nicht, kann die GEZ gar nichts anderes, als abzulehnen – sie kann die verfassungsmäßige Frage ja nicht entscheiden, sondern handelt lediglich „im Auftrag“ nach den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages. Selber „Auf Halde legen“ darf die GEZ den Widerspruch aber auch nicht, da es sich um ein verwaltungsrechtliches (Vor)verfahren handelt und sich die GEZ sonst der vorsätzlichen Verfahrensverschleppung strafbar machen würde.

    Die GEZ kann als Behörde (im Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze ist auch die privatwirschaftlich organisierte GEZ als „hoheitlich Beliehene“ eine Behörde) gar nicht anders, als sich an die Vorgaben von oben zu halten.

    Was man auf gar keinen Fall machen darf, ist, einfach nicht zu zahlen. Anders als privatwirtschaftlichen Entgelten ist bei öffentlich-rechtlichen Gebühren das Inkasso ein anderes. Entgelte laufen den Weg: Rechnung – Mahnung(en) – Zahlungsbefehl – Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl – Klage – und dann, bei Nichtzahlung, Vollstreckungsantrag und zu guter letzt Gerichtsvollzieher – nachdem alle Instanzen durchlaufen wurden, der Fordernde ist beweispflichtig. Gebühren hingegen laufen den Weg Gebührenbescheid – Mahnung(en) – Gerichtsvollzieher, Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung (es gibt aber die Möglichkeit, die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen bzw. im Rahmen einer einstweiligen Anordung des Verwaltungsgerichtes zu erwirken). Selbst eine laufende, noch nicht entschiedene Klage stoppt – ohne einstweilige Anordnung – nicht den Gerichtsvollzieher.

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