Rechtlich heikler Kaffeegenuß
Nico Lumma plant einen brisanten Rechtsbruch (siehe auch lumma.de):
Auf einer Packung Dallmayr Crema d´Oro stand folgendes:
Für BOSCH gustino und Espresso-Siebträgermaschinen. Aus rechtlichen Gründen zurzeit nicht in Philips/Senseo Kaffeeautomaten zu verwenden.
Tja, was bleibt mir da anderes übrig? Morgen werde ich diesen Kaffee trinken, auch wenn dann Montag die betroffenen Firmen bei mir klingeln sollten, um ihre Rechte durchzusetzen.
Da lobe ich mir unsere “Königin des Morgens” – die vernichtet die Beweise sofort… Mich kriegt ihr nie
(via www.lawblog.de)
Schlagwörter: Fun, Kaffee, Kochen, Recht

Am 29. März 2006 um 18:38 Uhr
Bei den Jacobs-Kaffepads steht sowas auch hinten drauf…
Ad Astra
Am 29. März 2006 um 18:42 Uhr
@Prospero: Es geht doch nichts über die reine, unverschnittene und rechtsfreie Bohne
Am 8. Juni 2010 um 12:51 Uhr
[...] http://www.hirnrinde.de/index.php/2006/03/27/rechtlich_heikler_kaffeegenus [...]