Rechtlich heikler Kaffeegenuß

von Stefan Evertz am 27.03.06 um 9:06 Uhr |

Nico Lumma plant einen brisanten Rechtsbruch (siehe auch lumma.de):

Auf einer Packung Dallmayr Crema d´Oro stand folgendes:

Für BOSCH gustino und Espresso-Siebträgermaschinen. Aus rechtlichen Gründen zurzeit nicht in Philips/Senseo Kaffeeautomaten zu verwenden.

Tja, was bleibt mir da anderes übrig? Morgen werde ich diesen Kaffee trinken, auch wenn dann Montag die betroffenen Firmen bei mir klingeln sollten, um ihre Rechte durchzusetzen.

Da lobe ich mir unsere „Königin des Morgens“ – die vernichtet die Beweise sofort… Mich kriegt ihr nie 😉

(via www.lawblog.de)

3 Gedanken zu „Rechtlich heikler Kaffeegenuß

  1. Stefan Evertz Beitragsautor

    @Prospero: Es geht doch nichts über die reine, unverschnittene und rechtsfreie Bohne 😉

  2. Pingback: • Bosch Gustino – Perfekter Kaffee auf Knopfdruck | Mister Info

Kommentare sind geschlossen.