Rechte eines Blogdienst-Anbieters

von Stefan Evertz am 29.01.06 um 14:16 Uhr |

Dirk Olbertz berichtet, dass er in seiner Eigenschaft als Betreiber des Blogdienstes „blogger.de“ von Mario Dolzer angeschrieben wurde, und gibt auch das entsprechende Schreiben wieder:

unter lanu.blogger.de werden unwahre und mein Persönlichkeitsrecht verletztende Behauptungen über mich aufgestellt. Unter dieser Subdomain wird keine Anbieterkennung gem. § 6 TDG vorgehalten, so dass Ansprüche nicht gegen den Verantwortlichen dieser Subdomain direkt geltend gemacht werden können.
Ich muss Sie daher bitten, mir die ladungsfähige Anschrift dessen mitzuteilen, dem Sie diese Subdomain zur Nutzung überlassen haben.

Udo Vetter kommentiert unter www.lawblog.de:

Dumm für Herrn Dolzer, dass Dirk Olbertz Diensteanbieter ist. Und als solcher das Telekommunikationsgeheimnis beachten muss. Darunter fallen auch die Daten der Nutzer. (…)

Diensteanbieter wie Dirk Olbertz trifft – nur – die Pflicht, rechtswidrige Beiträge zu entfernen, nachdem sie auf diese hingewiesen worden sind. Leider will Mario Dolzer aber nicht mitteilen, was an lanus Äußerungen unwahr ist.

Erfreulich, dass Diensteanbieter offenbar nicht nur Pflichten, sondern auch gewisse Rechte haben – sofern die betreffenden Inhalte nicht rechtswidrig sind. Der Kommentar von Udo Vetter macht jedenfalls Hoffnung, dass hier der „juristische Weg“ vermieden werden könnte…

(via www.olbertz.de)

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