Wikipedia.de wegen Tron ‚abgeschaltet‘ (Update)

von Stefan Evertz am 19.01.06 um 23:10 Uhr |

Die freie Enzyklopädie Wikipedia kommt scheinbar nicht aus aus den Schlagzeilen heraus, nachdem bereits vor einem Monat die zum Teil kritisierte Qualität einzelner Einträge durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden sollte.

Seit dem 18. Januar ist nun unter der (Weiterleitungs-)Adresse www.wikipedia.de u.a. der folgende Text zu lesen:

Liebe Freunde Freien Wissens,
durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org) weiterzuleiten.

Eine Wikinews-Meldung (siehe auch de.wikinews.org) nennt den folgenden Grund für die einstweilige Verfügung:

Dem Wikimedia-Projekt Wikipedia soll mit der Verfügung verboten werden, den vollständigen bürgerlichen Namen zu nennen. Begründet wird dies damit, dass der Hacker nie unter seinem richtigen Namen gearbeitet habe. Wikimedia hält bisher dagegen, dass auch in Artikeln anderer Pseudonymträger der bürgerliche Name steht, soweit dieser bekannt ist.

Ebenso wie diese Meldung drehen sich auch die folgenden Medienberichte um den folgenden „strittigen“ Eintrag: de.wikipedia.org/wiki/Tron_(Hacker)

Zur Vorgeschichte

Zur „Schließung“ von wikipedia.de

Dennis Sevriens setzt sich unter sewoma.de/berlinblawg mit der juristischen Seite des Falls auseinander:

Herausragende Persönlichkeiten, und sei es, dass die geniale Leistung des Verstorbenen zunächst nur einem kleinen Fachkreis bekannt war, sind wertvoll für die Dokumentation der Zeitgeschichte. Deshalb überwiegt bei absoluten und im kleinen Maßstab auch bei relativen Personen der Zeitgeschichte das Informationsinteresse dem postmortalen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.

Ein ähnliches Fazit ist unter www.e-recht24.de zu finden:

Viele Personen der Zeitgeschichte sind unter einem Pseudonym berühmt geworden. In der Hackerszene sind Künstlernamen ebenfalls sehr beliebt. Einerseits um sich vor rechtlicher Verfolgung zu schützen und andererseits ist es Teil der Netzkultur. Die Nennung des vollständigen bürgerlichen Namens von “Tron” stellt keine Verunglimpfung seiner Person oder eine verfälschende Darstellung seiner Aktivitäten dar. Auch wenn die Publizierung für die Eltern unangenehm sein mag, so darf aus zeithistorischen Gründen doch nicht auf sie verzichtet werden.

Udo Vetter stuft unter www.lawblog.de die Entscheidung des Berliner Gerichts als durchaus kritisch ein:

Die Entscheidung ist deswegen heikel, weil das Gericht wegen einiger beanstandeter Seiten faktisch die komplette Wikipedia über die Domain sperrt, welche in seinem Einflussbereich liegt. Selbst wenn man der Meinung ist, dass der Name des Betreffenden nicht genannt werden darf, stellt sich unter anderem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Und danach, ob exotische Domains nicht grundsätzlich besser sind.

Ein Ausblick in eine möglicherweise düstere Zukunft der Wikipedia kann man unter john-nguyen.de/blog nachlesen:

Sollte hiermit ein Präzedenzfall geschaffen worden sein, wäre die Wikipedia ernsthaft bedroht. Schließlich könnte jeder dann den Gang zum Anwalt nehmen und es verbieten lassen, seinen Namen in der Enzyklopädie genannt zu haben. Trons Name ist abgesehen davon öffentlich bekannt (und jetzt je denn mehr). Trittbrettfahrer würden wiederum die freie Zugänglichkeit ausnutzen und dessen ungeachtet solche Namen in die Wikipedia einschleusen und die Problematik weiter verschärfen.

Auch wenn es hier um Persönlichkeits- und nicht um Markenrechte geht, sind doch gewiße Ähnlichkeiten zu den jüngsten Markenrechtsfällen rund um die Begriffe „Heidi Klum“ / „Sozialgericht Bremen“ zu erkennen – vor allem im Hinblick auf die „Verhältnismäßigkeit“. Die Worte von Udo Vetter noch im Ohr, kann ich mir schon denkbare Konsequenzen für die nach wie vor „schwebende“ Klum-Affäre bzw. einen eventuellen Rechtsstreit vorstellen. Als Gerichtsstand wäre dann wohl – zumindest aus der Sicht der Heidi Klum GmbH – entweder Hamburg oder Berlin anzustreben… 🙁

Und noch etwas: Auch wenn mich als Benutzer die „Sperrung“ der Domain wikipedia.de nicht direkt betrifft, da ich ohnehin direkt die weiterhin erreichbare Domain „de.wikipedia.org“ benutze, fühle ich mich doch etwas an die Sperrverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung erinnert. Hierbei wurde ebenfalls davon ausgegangen, dass durch die Sperrung von Domains (wenn auch auf DNS-Ebene) der Zugriff auf bestimmte Inhalte (z.B. rechtsextremistischer „Hass-Seiten“, siehe auch www.heise.de[3]) unterbunden werden kann. Für viele tendenziell eher unerfahrene Internet-Benutzer dürften jedenfalls beide Varianten eine ernstzunehmende Beschränkung des freien Zugangs zu Informationen darstellen – unabhängig davon, welcher Art oder Qualität das so „ausgeblendete“ Wissen ist.

Ich kann die Eltern und ihr von mir vermutetes Kernanliegen verstehen – und hoffe, dass sich dieser Versuch des „Abschließens mit der Vergangenheit“ nicht für sie zum medialen Bumerang auswirkt. Die möglichen Konsequenzen für die „Netzgemeinde“ – sei es nun innerhalb der Wikipedia oder in der Blogospäre – könnten aber noch sehr viel weitreichender sein…

(u.a. via www.golem.de)

Update 20.01.06, 14:18 Uhr
Seit wenigen Stunden ist offenbar die einstweilige Verfügung ausgesetzt, wie auf www.wikipedia.de zu lesen ist:

Unsere Rechtsanwälte haben mit einem Eilantrag bei Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 500,00 erwirkt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat. Bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet der Beschluss aber keine Wirkung mehr für uns. Daher dürfen wir seit dem 20. Januar 2006 wieder auf die deutschsprachige Wikipedia weiterleiten.

Somit ist zumindest die vorläufige „Erreichbarkeit“ wieder hergestellt – die grundsätzlichen juristischen Fragen bleiben aber weiter offen…

(via www.heise.de[3], www.golem.de[2])

Update 31.01.06, 16:06 Uhr:
Die beiden Rechtsanwälte haben in der heutigen mündlichen Verhandlung in einem „heftigen Wortgefecht“ die Argumente dargelegt; die Urteilsverkündung soll am Donnerstag erfolgen. Ein vergleichsweise ausführliches Protokoll des Verhandlungsverlaufs ist bei www.heise.de[4] nachzulesen.

Update 31.01.06, 16:45 Uhr:
Nun berichtet auch Golem unter www.golem.de[3] über die heutige Verhandlung und weist u.a. auf eine Erklärung hin, die die Eltern von Tron vor wenigen Tagen unter berlin.ccc.de/~andy/CCC/TRON/wikipedia/erklaerung.html veröffentlicht haben.

Update 01.02.06, 10:50 Uhr
Dennis Sevriens berichtet unter sewoma.de/berlinblawg[2]:

Wegen des Umfangs der neuerlichen Schriftsätze konnte der Richter nicht wie gewohnt im Anschluss an die mündliche Verhandlung sein Urteil verkünden. Er deutete jedoch an, dass er die einstweilige Verfügung aufheben werde.

Beobachtung am Rande: Vor wenigen Minuten hat dort ein „Friedrich Kurz“ – so heißt auch der Anwalt der Eltern von Tron – per Kommentar einen Kontaktversuch zu Dennis Sevriens unternommen.

(gefunden bei www.lawblog.de[2])

Update 03.02.06, 07:02 Uhr
Die für gestern vorgesehene Urteilsverkündigung wurde verschoben, wie auch bei www.heise.de[5] und www.golem.de[4] nachzulesen ist. Der Grund hierfür liegt in einem Antrag von Friedrich Kurz. Udo Vetter kommentiert hierzu unter www.lawblog.de[3]:

Er bezweifelt, dass der Wikipedia-Anwalt ordnungsgemäß mandatiert ist. Angeblich handelt es sich bei der Verteidigung um einen Alleingang einiger Vorstandsmitglieder.

Klingt so, als falle der Klägerseite nichts Gescheites mehr ein.

Update 09.02.06, 10:14 Uhr
Die Argumente von Wikipedia Deutschland scheinen den Richter überzeugt zu haben, wie www.golem.de[5] soeben meldet:

Die einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia Deutschland im Streit um die Nennung des bürgerlichen Namens des Hackers Tron wurde heute vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) aufgehoben.

www.heise.de[6] berichtet ebenfalls und erläutert:

Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich. Kurz hatte bereits in der vergangenen Woche angekündigt, weitere rechtliche Schritte gegen die Nennung des Realnamens des Hackers Tron im Internet anzustrengen.

Update 12.05.06, 12:07 Uhr:
Wie www.golem.de[6] soeben berichtet, ist das Urteil des Amtsgerichts Berlin nunmehr rechtskräftig, so dass keine weitere Möglichkeit der „Anfechtung“ mehr besteht:

Die freie Enzyklopädie Wikipedia darf den 1998 verstorbenen Hacker Tron auch weiterhin beim bürgerlichen Name nennen. Das Landgericht Berlin bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg und wies einen entsprechenden Berufungsantrag der Eltern von Tron zurück.

11 Gedanken zu „Wikipedia.de wegen Tron ‚abgeschaltet‘ (Update)

  1. Pingback: Kuroi Tenshi's darkness

  2. Pingback: Perspektive 89

  3. tt tt

    Gegen die steuergeldverprassenden, sich als Richter gerierenden,
    IT-Total_Ignoranten in Berlin sind Sanktionen sicher. Wie beim Sozialgericht in Bremen und in 100’000 weiteren Paragraphenwald-
    Feilbietungen hat sich dieses arrogante Berliner Rechtsbeugungssyndikat
    schon lange AD ABSURDUM führen lassen.

  4. Pingback: hirnrinde.de - was in unseren Köpfen herumspukt...

  5. FvMM [Freund von Memmi Maulwurf]

    Hallo,

    Wikipedia verliert beim Amtsgericht Berlin

    Vollständige Familiennamen sind nicht erlaubt. Mehr hierzu in unserem Insider-Blog:

    [URL entfernt]

    Gruss
    FvMM

  6. FvMM [Freund von Memmi Maulwurf]

    Zum einen wurde die Weiterleitung nicht abgeschaltet (wie an zahlreichen Stellen behauptet wird) und zum anderen ist die Veränderung der Weiterleitung von der Wikimedia.de auf den Wikimedia Deutschland e.V. durch Arne Klempert vorgenommen worden.

    Es hätte genügt, nur – und das betone ich ausdrücklich – NUR die Weiterleitung NUR zu diesem einen Familiennamen zu deaktivieren. Nicht anders lautet auch der Tenor des AG Berlins.

    Gruss
    FvMM

  7. Stefan Evertz Beitragsautor

    @FvMM: Hier scheint mir doch Korrekturen erforderlich, auch wenn ich kein Anwalt bin.

    1. Die Aussage „Wikipedia verliert beim Amtsgericht…“ stimmt so nicht, da das Urteil (nach der mündlichen Verhandlung am 01.02.06) noch nicht verkündet wurde.

    2. Entsprechend kann es auch noch keinen „Tenor des AG Berlin“ geben.

    Weiterhin habe ich von meinem „Hausrecht“ Gebrauch gemacht und den URL aus beiden Kommentaren entfernt.

  8. marketing-blog.biz

    Die Höhe des angesetzten Streitwertes sowie das Scharmützel rund um die Vollmacht des Vertreters der beklagten Datei stimmt schon höchst nachdenklich. Waren sich die Kläger jemals ihrer Sache sicher?

  9. Stefan Evertz Beitragsautor

    Die Frage ist durchaus berechtigt, ebenso wie die Frage, ob die Berufung nicht ähnlich chancenlos ist wie die einstweilige Verfügung. Hoffentlich werden da nicht einfach „sinnlos“ Anwaltshonorare verbrannt…

  10. FvMM [Freund von Memmi Maulwurf]

    Hallo! In einen der Kommentare war Zupla in der Meinung, das AG Berlin wollte gar keine Entscheidung fällen und den unbequemen schwarzen Peter an jemanden anders abschieben. Gerade wo der Fall auf sehr hohem EuGH-Niveau fährt, musste eine Lösung her.

    Bei einem Streitwert von 600,- Euro wäre das AG Berlin die erste und letzte Instanz gewesen. Alles was darüber ist, öffnet die Türe zur nächsten Instanz zum LG Berlin. Wie löst ein Amtsgericht Berlin dieses Problem? Ganz einfach: Man erhöhe einfach halt mal so den Streitwert von 600,- Euro auf 1.000,- Euro und schon – schwupsdiwups – geht die Türe zur nächsten Instanz auf. Tscha.

    Falls noch nicht aufgefallen ist, die Pressemitteilung vom Amtsgericht Charlottenburg in Berlin benennt Tron gerade nicht mit dem vollen Familiennamen. Sie bleiben bei Tron. Nicht, weil das im Blogeintrag womöglicherweise gekürzt wurde. Es ist tatsächlich eine 1:1-Kopie direkt vom AG Berlin. Man vermeidet also schon dort in deren Presseerklärung die Nennung des Familiennamens von Tron. Nur aus Respekt vor dem Berufungsgericht? Oder will es lieber selbst auf die Nummer sicher gehen? Entweder man hatte Alzheimer oder es ist ein Wink mit dem Zaunpfahl auf gute Erfolgsaussichten in der nächsten Instanz.

    http://fvmm.blogspot.com/2006/02/tron-alzheimer-oder-wink-mit-dem.html

    Gruss
    FvMM
    http://fvmm.blogspot.com/

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